POL-TUT: Pressemeldungen für den Landkreis Tuttlingen

29.08.2015 – 12:56

Tuttlingen (ots) – (Durchhausen-Schura) 21-Jähriger bei Verkehrsunfall auf der L 432 tödlich verletzt

Im Krankenhaus verstorben ist ein 21 Jahre alter Autofahrer am Samstag nach einem Verkehrsunfall auf der Landesstraße 432 zwischen Durchhausen und Schura. Der junge Mann fuhr in seinem VW Golf kurz nach 1 Uhr auf der L 432 in Richtung Schura. Aus bisher nicht bekannten Gründen prallte er von hinten gegen einen vor ihm fahrenden Mazda. Durch den Aufprall wurde der 21-Jährige er nach links abgewiesen und kam von der Fahrbahn ab. Neben der Straße geriet der VW Golf ins Schleudern, stellte sich quer und überschlug sich mehrfach. Weil der junge Fahrer nicht angeschnallt war, wurde er aus dem Auto geschleudert. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen an der Unfallstelle verstarb der Schwerverletzte wenig später im Schwarzwald-Baar-Klinikum. Der entstandene Sachschaden beträgt circa 25.000 Euro.

(Aldingen) Zwei Kirchenfenster durch Steinwürfe beschädigt

Sachschaden in Höhe von mindestens 5000 Euro entstand an der evangelischen Kirche, weil unbekannte Täter zwischen Donnerstag, 19 Uhr, und Freitag, 14.30 Uhr, mit Steinen zwei hochwertige Fenster einwarfen. Ein Tatverdacht besteht nicht. Sachdienliche Hinweise bitte an das Polizeirevier Spaichingen, Tel. 07424 9318 0.

(Mühlheim-Stetten) Akoholisierter Radfahrer ohne Licht unterwegs

Wegen etwas ganz anderem befand sich eine Polizeistreife am Freitag, um 22.15 Uhr, in Stetten, als ihnen auf der Eisenbahnbrücke ein Radfahrer ohne Licht entgegenfuhr. Der 51-jährige Radler machte lautstark auf sich und seine nicht vorhandene Beleuchtung aufmerksam und wollte freie Durchfahrt – nicht ahndend, wer da vor ihm steht. Während des sich anschließenden Gesprächs, in dem sich der 51-Jährige belehrungsresistent und verbal agressiv zeigte, stellten die Ordnungshüter fest, dass ihr Gegenüber getrunken hatte. Weil er einen freiwilligen Atemalkoholtest ablehnte, wurde durch die Staatsanwaltschaft die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Erst nachdem sein zwischenzeitlich verständigter Rechtsanwalt eingetroffen war, erklärte sich der aufgebrachte Fahrradfahrer mit einem Atemalkoholtest einverstanden, der deutlich positiv verlief. Deswegen war die anschließende Blutentnahme unumgänglich. Die Folge wird eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr sein.

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Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
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E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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Quelle: news aktuell / dpa