IM-MV: Innenminister weist unsachliche Kritik an Gesetzentwurf deutlich zurück/ V-Leute-Einsatz wird wie im Bund klar gesetzlich geregelt und begrenzt/Forderungen aus NSU-Geschehen werden umgesetzt

27.08.2015 – 13:52

Schwerin (ots) – Der Gesetzentwurf für den Verfassungsschutz setzt die bundesweite Reform des Verfassungsschutzes entsprechend den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und der Innenministerkonferenz in Landesrecht um. Die Änderungen sind parallel zum Gesetzgebungsverfahren des Bundes entstanden und entsprechen diesen Regelungen.

„Der Einsatz von Vertrauensleuten soll künftig wie im Bund verbindlich gesetzlich geregelt werden. Damit ziehen wir die notwendigen Konsequenzen aus dem NSU-Geschehen“, betont Innenminister Lorenz Caffier. Die Novellierung ergänzt und konkretisiert die bisherige Rechtslage. Die bislang untergesetzlichen Regelungen werden ins Gesetz übernommen. Darüber hinaus wird die parlamentarische Kontrolle erweitert. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist mindestens einmal jährlich über den Einsatz von Vertrauensleuten zu unterrichten.

„Wie ich schon wiederholt erläutert habe, sehe ich mich als Innenminister besonders dazu verpflichtet, dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung wirksam zu entsprechen und die Mittel der Gefahrenerkennung, gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lageentwicklung des menschenverachtenden Islamismus und des gewalttätigen Rechtsextremismus, nicht leichtfertig über Bord zu werfen. Der Einsatz von Vertrauensleuten ist daher, auch mit Blick auf die mir durchaus bekannten Risiken, unverzichtbar“, bekräftigte Innenminister Lorenz Caffier.

Bei der Frage, welche Straftaten im Ausnahmefall in Kauf genommen werden können, ist, wie bei allem staatlichen Eingriffshandeln, eine Güterabwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen. Das heißt, die abzuwehrende drohende Gefahr, also die Rechtsgutsverletzung, muss die durch die Straftat der V-Person begangene Rechtsverletzung sehr deutlich überwiegen. Minister Caffier verdeutlichte dies anhand folgender Beispiele: – Zur Verhinderung eines Brandanschlages auf ein Asylbewerberheim mit ggf. Toten und schwerwiegend verletzten Menschen sind Straftaten wie Propagandadelikte in Kauf zu nehmen. – Um Terroranschläge mit einer Vielzahl von Opfern wie gegen das Satire-Magazin „Charlie Hebdo“ und andere in Paris verhindern zu können, ist ggf. die Verletzung von Rechtsgütern der kleineren und mittleren Kriminalität, z. B. eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung wie Haus- oder Landfriedensbruch, in Kauf zu nehmen. „Vor dem Hintergrund, dass im Juli dieses Jahres der Landtag in Baden-Württemberg eine nahezu gleichlautende Regelung zum Einsatz von Vertrauensleuten bereits beschlossen hat, sehe ich mich in meiner Auffassung nachhaltig bestätigt und fordere die Kritiker auf, in der aktuellen Diskussion zur Sachlichkeit zurückzukehren“, hob der Minister zudem hervor.

Die Landesregierung hatte am 18. August den vom Minister für Inneres und Sport vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes beschlossen.

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Quelle: news aktuell / dpa