BPOLI C: Strom der Flüchtlinge reist nicht ab

27.08.2015 – 11:43

Annaberg, Marienberg (ots) – Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz stellte heute Morgen insgesamt 26 Personen fest, die kurz zuvor unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist waren.

Gegen 02:20 Uhr erhielt die Bundespolizeiinspektion Chemnitz einen Bürgerhinweis, dass sich zwischen Kretscham und Neudorf eine größere Gruppe Personen, laufend in Richtung Neudorf, befindet, bei denen es sich vermutlich um ausländische Personen handelt. Eine Streife des Bundespolizeireviers Schmalzgrube begab sich unverzüglich zum genannten Ort. Gegen 02:30 Uhr konnten die beschriebenen Personen, welche ihren Weg in Richtung Neudorf fortgesetzt hatten, durch die Beamten festgestellt werden.

Eine erste Befragung ergab, dass es sich bei den 21 Personen um syrische Staatsangehörige (16 x männlich, 1 x weiblich, 4 Kinder) handelt. Einige von Ihnen hatten syrische Reisepässe bei sich, jedoch ohne erforderliches Visum für Deutschland, somit besteht der Verdacht der unerlaubten Einreise.

Gegen 07:00 Uhr konnte Beamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz, erneut nach einem Bürgerhinweis, 5 weitere syrische Staatsangehörige (4xmännlich, 1 Kind) auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Crottendorf und Scheibenberg feststellen. Diese konnten ebenfalls keine aufenthaltslegimentierenden Dokumente für die Bundesrepublik Deutschland vorweisen.

Alle Personen befinden sich nun zur polizeilichen Sachbearbeitung in der genannten Dienststelle. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, werden die Syrer an die Erstaufnahmeeinrichtung nach Chemnitz weitergeleitet.

Nach ersten Erkenntnisse wurden die Syrer durch einen Schleuser bis kurz vor die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland gebracht und setzen ihre Reise dann zu Fuß fort.

Der Flüchtlingsstrom reist somit nicht ab. In den letzten Tagen, vom Wochenende bis heute Morgen, konnten allein in der Bundespolizeiinspektion Chemnitz 61 Flüchtlinge, sowohl im grenz- als auch im bahnpolizeilichen Bereich festgestellt werden.

Die Bundespolizei möchte in dieser Gelegenheit noch einen Hinweis geben.

Immer wieder werden im Grenzgebiet neben Beförderungsunternehmern auch Privatpersonen unmittelbar angesprochen, die um die Mitnahme von ausländischen Personen gebeten werden. Häufig handelt es sich bei den mitzunehmenden Passagieren um Drittstaatsangehörige, die im Vorfeld unerlaubt und unerkannt ins Bundesgebiet gelangten.

Neben dieser persönlichen Kontaktaufnahme werden aber auch entsprechende Online-Portale vermehrt für entsprechende Kontakte genutzt. Vor diesen Hintergründen missbrauchen Schleuser Mitfahrzentralen für ihre Zwecke oder sie nutzen die Unwissenheit vieler Bürgerinnen und Bürger aus.

An dieser Stelle ist jedoch Vorsicht geboten!

Wer Fremde mitnimmt, sollte schließlich grundsätzlich vorsichtig sein! Ein unbedarfter Autofahrer, der eine geschleuste oder unerlaubt eingereiste Person mitnimmt, gerät schnell in den Verdacht einer strafbaren Handlung. Festnahmen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren können die unangenehme Folge sein.

Um einer Selbstgefährdung zu entgehen, sollten Kraftfahrer, die grenzüberschreitend oder im Grenzgebiet unterwegs sind, sich ihre Mitfahrer bzw. Kontaktpersonen vor Fahrtantritt genau ansehen. Sofern der Verdacht besteht, dass es sich um eine geplante Schleusung oder die Fortsetzung einer unerlaubten Einreise handeln könnte, sollte darauf bestanden werden, sich von potenziellen Mitfahrern den Ausweis zeigen zu lassen. Im Zweifelsfall steht auch hier die Bundespolizei als Ansprechpartner zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa