27.08.2015 – Hinweise zum Schulanfang

27.08.2015 – Hinweise zum Schulanfang  – PD Nord

PD Nord

Am 31.08.2015 beginnt das neue Schuljahr und viele kleine ABC-Schützen starten in einen neuen Lebensabschnitt. Obwohl die Kinder nun zur Schule gehen dürfen, sind sie dennoch keine guten Verkehrsteilnehmer. Sie sind klein und werden schlechter hinter parkenden Fahrzeugen gesehen, haben dadurch keinen Überblick über die Geschehnisse auf der Straße. Einschüler können zwar gut hören, sind aber noch nicht in der Lage Geräusche zu orten. Geschwindigkeiten und Entfernungen werden falsch eingeschätzt. Außerdem sind Kinder im Allgemeinen leicht abzulenken, handeln spontan und treten unverhofft auf die Fahrbahn.

Diese Schulanfänger sind auch Verkehrsanfänger und sollten somit bei den Kraftfahrern besondere Beachtung finden. Ab Montag sollten alle in der Nähe von Grundschulen besonders vorsichtig sein. Fußgängerüberwegen muss sich der Kraftfahrer mit mäßiger Geschwindigkeit und erhöhter Bremsbereitschaft nähern. An Bushaltestellen gilt besondere Vorsicht. Ein mit eingeschaltetem Warnblinklicht haltender Bus darf nicht überholt werden. Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf auch im Gegenverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf ein- und aussteigende Fahrgäste vorbeigefahren werden.

Aber auch die Eltern können für das sichere Ankommen ihrer Schützlinge sorgen. Zunächst sollte zusammen mit dem Kind der sicherste Schulweg ausgesucht werden. Das Kind sollte möglichst selten und nur an sicheren Stellen wie Fußgängerüberwegen oder Fußgängerampeln die Fahrbahn überqueren. Manchmal ist der sichere Weg länger. Das Kind sollte den Weg mehrmals in Begleitung abgehen und üben. Die Eltern können sich doch mal führen lassen!

Viele Kinder fahren mit dem Bus zur Schule. Auch dazu müssen Regeln erlernt und beachtet werden. Das Kind muss wissen, dass es weder an der Haltestelle noch im Bus toben darf. Der Busfahrer muss sich auf den Verkehr konzentrieren. Beim Aussteigen sollen die Kinder immer hinter dem Bus die Fahrbahn überqueren.

ABC-Schützen, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sollten unbedingt von einem Erwachsenen begleitet werden. Kinder in diesem Alter beherrschen das Fahrrad, den Anforderungen des Straßenverkehrs sind sie jedoch noch nicht gewachsen. Den Fahrradhelm nicht vergessen! Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen mit ihrem Rad auf dem Gehweg oder Bürgersteig fahren. Das gilt jedoch nicht für Erwachsene!

In den ersten Wochen werden noch viele Kinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht. Als Eltern oder Fahrer sollten sie darauf achten, dass alle Kinder auch auf kurzen Strecken immer auf dem vorgeschriebenen Kindersitz und angeschnallt im Fahrzeug sitzen. Die Mappe ist während der Fahrt selbstverständlich nicht auf dem Rücken. Halten sie an ungefährlichen Stellen und nur dort, wo kein Halte- oder Parkverbot gilt. Versuchen sie, das Kind immer auf der sicheren Gehwegseite aussteigen zu lassen.

Liebe Eltern! Wie auch immer Ihr Kind zur Schule kommt, üben Sie alle Verhaltensregeln mehrmals. Vergessen Sie dabei nicht, dass auch der Heimweg Schulweg ist und Ihr Kind dabei viel unaufmerksamer sein wird als morgens.

Denken Sie immer daran, dass Sie für Ihre Kinder Vorbilder sind. Verhalten Sie sich verantwortungsbewusst und richtig.

Quelle: Internetwache Brandenburg