26.08.2015 – 14:22
Görlitz (ots) – Immer wieder werden im Grenzgebiet neben Beförderungsunternehmern auch Privatpersonen unmittelbar angesprochen, die um die Mitnahme von ausländischen Personen gebeten werden. Häufig handelt es sich bei den mitzunehmenden Passagieren um Drittstaatsangehörige, die im Vorfeld unerlaubt und unerkannt ins Bundesgebiet gelangten.
Neben dieser persönlichen Kontaktaufnahme werden aber auch entsprechende Online-Portale vermehrt für entsprechende Kontakte genutzt. Vor diesen Hintergründen missbrauchen Schleuser Mitfahrzentralen für ihre Zwecke oder sie nutzen die Unwissenheit vieler Bürgerinnen und Bürger aus.
An dieser Stelle ist jedoch Vorsicht geboten!
Wer Fremde mitnimmt, sollte schließlich grundsätzlich vorsichtig sein! Ein unbedarfter Autofahrer, der eine geschleuste oder unerlaubt eingereiste Person mitnimmt, gerät schnell in den Verdacht einer strafbaren Handlung. Festnahmen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren können die unangenehme Folge sein.
Um einer Selbstgefährdung zu entgehen, sollten Kraftfahrer, die grenzüberschreitend oder im Grenzgebiet unterwegs sind, sich ihre Mitfahrer bzw. Kontaktpersonen vor Fahrtantritt genau ansehen. Sofern der Verdacht besteht, dass es sich um eine geplante Schleusung oder die Fortsetzung einer unerlaubten Einreise handeln könnte, sollte darauf bestanden werden, sich von potenziellen Mitfahrern den Ausweis zeigen zu lassen. Im Zweifelsfall steht auch hier die Bundespolizei als Ansprechpartner zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
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