26.08.2015 – 11:45
Rostock/Schwerin/Bad Kleinen (ots) – Die Bundespolizeiinspektion Rostock konnte innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches in den letzten vier Tagen insgesamt 31 Flüchtlinge, die unerlaubt eingereist oder unerlaubt aufhältig sind, feststellen. Der Großteil versuchte über den Seehafen Rostock nach Skandinavien (16 Personen) zu gelangen. Der andere Teil wurde an den Hauptbahnhöfen Rostock (7 Personen) und Schwerin (2 Personen) sowie am Bahnhof Bad Kleinen (6 Personen) festgestellt. Bei den Personen handelte es sich vorwiegend um Syrer, Palästinenser und Iraker, die teilweise allein oder auch in Kleingruppen unterwegs waren. Diese haben sich entweder selbstständig auf ihre Flucht begeben bzw. sich eines Schleusers bedient. So auch in der Nacht vom 24. August 2015, wo durch die Beamten der Bundespolizei am Bahnhof Bad Kleinen sechs syrische Staatsangehörige (25, 21 und 2 x 18 Jahre sowie zwei Kinder im Alter von 13 und 11 Jahren) ohne jegliche Ausweisdokumente angetroffen werden konnten. Am gestrigen Nachmittag konnte durch die Bundespolizisten eine 9-köpfige Familie (3 x männlich 51, 37 u. 25 Jahre; 2 x weiblich 45 u. 25 Jahre sowie 4 Kinder (14, 4 Jahre und Zwillinge im Alter von einem Jahr) im Seehafen Rostock in zwei Pkw vor der Ausreise nach Schweden festgestellt werden. Bei den mutmaßlichen Schleusern (Pkw-Führer) handelte es sich ebenfalls um einen irakischen Staatsangehörigen sowie um einen staatenlosen. Laut Aussage des Familienoberhauptes befand er sich mit seiner Familie bereits seit 1,5 Jahren auf der Flucht. Nachdem man vorerst in die Türkei geflüchtet ist, sich dort ein Jahr und drei Monate aufgehalten hat, ging die Reise über Griechenland nach Europa. Hierbei wurden Strecken zu Fuß, mit dem Bus und Pkw zurückgelegt. Insgesamt hat das Familienoberhaupt 14.000,- Euro für seine Familie zur Flucht bezahlt. Alle festgestellten Flüchtlinge stellten ein Schutzersuchen und wurden an die zentrale Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Nostorf/Horst weitergeleitet. Gegen die mutmaßlichen Schleuser wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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