POL-MA: Leimen/Rhein-Neckar-Kreis: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen 48-jährigen Bosnier wegen Überfall auf Frau in Wohnung vom 31.10.2014; Pressemitteilung Nr. 4

21.08.2015 – 13:24

Mannheim- Leimen/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim.

Am 31. Oktober 2014 wurde in Leimen eine 67-jährige Frau von einem zunächst unbekannten Mann überfallen und lebensgefährlich verletzt.

Durch die akribische Arbeit der eingesetzten 35-köpfigen Sonderkommission „Weinberg“ und der Staatsanwaltschaft Heidelberg konnte ein 48-jähriger bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger ermittelt werden, der der Tat dringend verdächtig ist.

Der Mann verschaffte sich am 31.10.2014 in der Zeit von 16.15 Uhr und 16.30 Uhr über eine offenstehende Terrassentür Zugang zur Kellerwohnung der Geschädigten. Dort traf er auf die 67-Jährige, die er sodann körperlich attackierte.

Eine Nachbarin hatte die Frau kurz nach der Tat in der Wohnung liegend aufgefunden. Mit lebensgefährlichen Verletzungen wurde sie in eine Klinik eingeliefert. Durch eine Notoperation konnte sie gerettet werden und lag mehrere Tage im Koma. Noch heute steht die Frau unter dem Eindruck der Geschehnisse.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim hatten zur Klärung der Straftat die 35-köpfige Sonderkommission „Weinberg“ eingerichtet.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte im Januar 2015 eine Belohnung in Höhe von 5.000,00 EUR zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters ausgesetzt. Ein Phantombild wurde veröffentlicht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Soko „Weinberg“ gingen einer Vielzahl von Ermittlungsansätzen nach. Hierfür wurden Themenkomplexe gebildet und durch fest eingeteilte Gruppen strukturiert abgearbeitet.

Über 1.300 Zeugen wurden ermittelt und von den Beamtinnen und Beamten der Sonderkommission Weinberg befragt und vernommen. Insgesamt wurden 180 Personen überprüft. Hierbei war auch die freiwillige Mitarbeit der Bevölkerung von großer Bedeutung, auf welche die Polizei immer wieder angewiesen ist. Zum Ausschluss von Trugspuren von nicht an der Tat beteiligter Personen, wurden 194 Speichelproben auf freiwilliger Basis erhoben. Über 200 Spuren, darunter am Tatort festgestellte DNA-Spuren, Faser-spuren, Werkzeugspuren und Schuhspuren wurden von den Spurensicherungsbeamtinnen und -beamten gesichert und durch die Mitarbeiter des Kriminaltechnischen Instituts des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg ausgewertet.

Eine Schuhlaufflächenspur führte zu einem Herrenschuhmodell „Memphis“ der Marke Deichmann, von dem deutschlandweit 120.000 Modelle vertrieben wurden. In den Deichmann-Filialen in der Region rund um Leimen wurden insgesamt 400 dieser Schuhe verkauft.

Tatrelevante DNA-Spuren konnten durch das Kriminaltechnische Institut des LKA BW aufbereitet und ausgewertet werden, so dass eine europaweite Recherche eines DNA-Profils möglich wurde. Diese Recherche führte auf die Spur des Tatverdächtigen, der zur Zeit eine Haftstrafe wegen Eigentumsdelikten in Kroatien verbüßt.

Durch weitere Ermittlungen zu dem 48-Jährigen wurde bekannt, dass er Bezüge in den Rhein-Neckar-Kreis hatte, sich zur Tatzeit in Leimen aufhielt und Käufer der bereits erwähnten Schuhe war.

Durch die erkennungsdienstliche Behandlung unter Beteiligung der sachbearbeitenden Staatsanwältin und Beamten der Sonderkommission in Kroatien, konnte eine Fingerspur am Tatort dem Tatverdächtigen zugeordnet werden. An einer sichergestellten Jacke des Tatverdächtigen konnte zudem Blut der Geschädigten festgestellt werden. Bislang schweigt der 48-Jährige zu den Vorwürfen.

Von der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein europäischer Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub erlassen. Die beantragte Auslieferung aus Kroatien wurde von den dortigen Behörden bewilligt.

Nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Kroatien wird er sich für das Verbrechen in Deutschland verantworten müssen.

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Quelle: news aktuell / dpa