POL-LER: Pressemitteilung vom 21.08.2015 -Verfolgungsfahrt mit anschließendem Drogenfund in Emden-

21.08.2015 – 13:15

PI Leer/Emden (ots) – Emden – Verfolgungsfahrt mit anschließendem Drogenfund

Emden – Gegen 14:30 Uhr am gestrigen Donnerstag wurde eine zivile Funkstreifenwagenbesatzung auf der A 31 in Richtung Emden mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von einem Motorradfahrer überholt. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 bzw. 120 km/h auf den betroffenen Streckenabschnitten war der Mann mit etwa 220 km/h unterwegs. >

An der Anschlussstelle Emden-Ost fuhr der Motorradfahrer von der Autobahn ab. Die Polizeibeamten folgten und gaben Anhaltezeichen. Als der Fahrer den Zivilstreifenwagen als Polizeifahrzeug erkannte, beschleunigte er und setzte seine Fahrt auf der Petkumer Straße in Richtung Innenstadt fort. Hierbei missachtete er auch eine rote Ampel und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer dadurch erheblich. Aufgrund des folgenden Funkstreifenwagens mit Blaulicht und Martinshorn war der bevorrechtigte Verkehr glücklicherweise gewarnt, sodass es nicht zu einem Zusammenstoß kam.

Als der Motorradfahrer von der Faldernstraße in die Westerbutvenne abbiegen wollte, verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und konnte von den eingesetzten Beamten gestellt werden. Ein Fluchtversuch zu Fuß scheiterte, der Mann wurde mit Handfesseln fixiert und vorläufig festgenommen.

Es stellte sich heraus, dass es sich um einen 33 Jahre alten Mann aus Bockhorn handelt. Dieser hatte die Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss angetreten und darüber hinaus keine gültige Fahrerlaubnis. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten außerdem ca. 600 Gramm Marihuana im Rucksack des Beschuldigten. Er wurde zur Polizeidienststelle gebracht und gab hier zu, die Drogen aus den Niederlanden in die Bundesrepublik eingeführt zu haben. Nähere Angaben machte er nicht.

Der 33-Jährige wurde nach Abschluss der Polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die abschließenden Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz dauern an.

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Quelle: news aktuell / dpa