21.08.2015 – 13:31
Darmstadt (ots) – Mit der Einlieferung ins Gefängnis endete für einen 45jährigen Mann eine Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes. Verkehrsfahnder des Polizeipräsidiums Südhessen stellten bei der Überprüfung seines Autos zunächst fest, dass der Versicherungsschutz für das Gefährt erloschen war und entstempelten die Kennzeichen. Damit war die Sache für den Fahrer aber noch nicht erledigt. Eine Überprüfung der Personalien förderte zutage, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Betrugs bestand. Weil er die darin geforderte Geldstrafe aber nicht bezahlen konnte, war die Fahrt ab diesem Zeitpunkt für ihn vorbei. Die Beamten lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein. Für das Fahren mit dem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz kommt außerdem noch eine Strafanzeige auf ihn zu.
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