20.08.2015 – 16:39
Oldenburg (ots) –
Nachdem eine Versicherung bereits eine Belohnung in Höhe von 3000 Euro ausgesetzt hat, wird diese Summe vom Präsidenten der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, nun verdoppelt. "Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um die Brandserie in Oldenburg zu beenden. Dies gilt insbesondere, nachdem am letzten Wochenende erstmalig auch Menschen konkret in Gefahr gebracht worden sind. Die Erhöhung der Belohnung ist dabei ein weiterer unterstützender Schritt, um letztendlich den oder die Täter festzunehmen", so Johann Kühme. Im Zeitraum vom 27. Mai 2015 bis 16. August 2015 haben unbekannte Täter bei insgesamt neun Brandstiftungen 21 Fahrzeuge stark beschädigt oder zerstört. Der entstandene Sachschaden beläuft sich mittlerweile auf mehr als 250.000 Euro. Anfang Juli kam es zu Brandstiftungen in der Messestraße, im Gerichtsviertel und am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) an der Karlstraße. Nachdem über einen Zeitraum von ca. vier Wochen keine weiteren Taten zu verzeichnen waren, kam es in drei aufeinander folgenden Nächten vom 14. August 2015 bis zum 16. August 2015 zu drei weiteren Brandstiftungen an mehreren Fahrzeugen. In einem Fall wurden zwei unter dem Dachunterstand eines Wohn- und Geschäftshauses geparkte Pkw in Brand gesetzt und das Gebäude durch die Brandeinwirkung beschädigt. Vor dem Hintergrund einer weiteren ähnlich gelagerten Brandserie (Ermittlungsgruppe (EG) Kaiser) im Jahr 2014 sowie der Steigerung in der Qualität bei der Brandlegung, richtete die PI Oldenburg-Stadt/Ammerland die EG Zünder ein. Die Ermittlungen laufen seither auf Hochtouren. Die Kolleginnen und Kollegen der EG sind dabei auf jegliche Art von Hinweisen aus der Bevölkerung angewiesen. Sachdienliche Hinweise werden von der Ermittlungsgruppe Zünder unter der Rufnummer 0441-7904115 oder unter der E-Mail Adresse: eg-zuender@pi-ol.polizei.niedersachsen.de entgegengenommen. Die Belohnung wird ausgesetzt für Hinweise, die zur Aufklärung der im Rahmen der EG Zünder bearbeiteten Branddelikte führen. Über die Zuerkennung und die Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt, nicht jedoch für öffentlich Bedienstete, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört.
Hinweise bitte an:
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