POL-OLD: Brandserie in Oldenburg: Polizeipräsident Johann Kühme verdoppelt die Belohnung zur Ergreifung der Täter

20.08.2015 – 16:39

Oldenburg (ots)

Nachdem eine Versicherung bereits eine Belohnung  in Höhe von 3000 Euro ausgesetzt hat, wird diese Summe vom  Präsidenten der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, nun  verdoppelt.  "Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um die Brandserie in Oldenburg zu beenden. Dies gilt insbesondere, nachdem am letzten Wochenende  erstmalig auch Menschen konkret in Gefahr gebracht worden sind. Die  Erhöhung der Belohnung ist dabei ein weiterer unterstützender  Schritt, um letztendlich den oder die Täter festzunehmen", so Johann  Kühme.  Im Zeitraum vom 27. Mai 2015 bis 16. August 2015 haben unbekannte  Täter bei insgesamt neun Brandstiftungen 21 Fahrzeuge stark  beschädigt oder zerstört. Der entstandene Sachschaden beläuft sich  mittlerweile auf mehr als 250.000 Euro.  Anfang Juli kam es zu Brandstiftungen in der Messestraße, im  Gerichtsviertel und am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) an der  Karlstraße. Nachdem über einen Zeitraum von ca. vier Wochen keine  weiteren Taten zu verzeichnen waren, kam es in drei aufeinander  folgenden Nächten vom 14. August 2015 bis zum 16. August 2015 zu drei weiteren Brandstiftungen an mehreren Fahrzeugen.  In einem Fall wurden zwei unter dem Dachunterstand eines Wohn- und  Geschäftshauses geparkte Pkw in Brand gesetzt und das Gebäude durch  die Brandeinwirkung beschädigt.   Vor dem Hintergrund einer weiteren ähnlich gelagerten Brandserie  (Ermittlungsgruppe (EG) Kaiser) im Jahr 2014 sowie der Steigerung in  der Qualität bei der Brandlegung, richtete die PI  Oldenburg-Stadt/Ammerland die EG Zünder ein.   Die Ermittlungen laufen seither auf Hochtouren. Die Kolleginnen und  Kollegen der EG sind dabei auf jegliche Art von Hinweisen aus der  Bevölkerung angewiesen.  Sachdienliche Hinweise werden von der Ermittlungsgruppe Zünder unter  der Rufnummer 0441-7904115 oder unter der E-Mail Adresse:  eg-zuender@pi-ol.polizei.niedersachsen.de entgegengenommen.  Die Belohnung wird ausgesetzt für Hinweise, die zur Aufklärung der im Rahmen der EG Zünder bearbeiteten Branddelikte führen. Über die  Zuerkennung und die Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss  des Rechtsweges entschieden.  Die Belohnung ist ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung  bestimmt, nicht jedoch für öffentlich Bedienstete, zu deren  Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört.        

Hinweise bitte an:

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Quelle: news aktuell / dpa