20.08.2015 – 10:11
Schwerin (ots) – Das Ministerium für Inneres und Sport hat den Nachtragshaushalt des Landkreises Ludwigslust-Parchim genehmigt. Die vom Kreistag am 16.07.2015 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2015 kann somit nach Veröffentlichung in Kraft treten. Der Nachtragshaus ist auf Grund neu geplanter Investitionsmaßnahmen erforderlich geworden, durch die langfristig Energiekosten gespart werden sollen.
„Der Landkreis hat mit dem Nachtragshaushalt deutlich gemacht, dass er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung nutzt“, so Innenminister Lorenz Caffier. Mit Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung kann der Landkreis wie geplant zwei Schulsporthallen in Sternberg und Lübz erwerben und Solaranlagen zur Eigenstromgewinnung errichten.
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