POL-RZ: Bundesautobahn 24- Autofahrer nach „Schlangenlinienfahrt“ gestoppt

19.08.2015 – 12:49

Ratzeburg (ots) – Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg stoppten gestern Abend einen Autofahrer auf der BAB 24 nach einer Schlangenlinienfahrt. Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten sich gegen 21.45 Uhr bei der Polizei. Der Fahrer eines Mercedes A- Klasse fuhr in starken Schlangenlinien von Hamburg aus in Richtung Berlin. Der 56- jährige Fahrer eines Sattelzuges aus Niedersachsen musste stark abbremsen, um einem Zusammenstoß mit dem Mercedes zu entgehen. Der 56- jährige wollte den Mercedes kurz hinter der Anschlussstelle Reinbek überholen. Plötzlich zog der Fahrer des Mercedes hinüber auf den linken Fahrstreifen. Der Sattelzugfahrer bremste bis auf 40 km/h runter. Der Fahrer des Mercedes, ein 77- jähriger Rentner aus der Nähe von Ratzeburg, fuhr unbeirrt in Schlangenlinien weiter. Dabei fuhr er wieder so weit nach rechts hinüber, dass er mit der Außenschutzplanke kollidierte. Auch danach setzte er die Fahrt fort. Im Bereich der Anschlussstelle Witzhave wollte ein 46- jähriger Autofahrer aus Schwerin den Rentner überholen. Auch hier zog plötzlich der 77- jährige mit seinem Mercedes unvermittelt auf den linken Fahrtstreifen hinüber, so dass der 46- jährige seinen Ford stark abbremsen musste. Zu einem Zusammenstoß kam es nicht. In Höhe der Anschlussstelle Talkau entdeckten die Beamten dann den 77- jährigen, der immer noch alle Fahrstreifen ausnutzte. Offensichtlich durch das Blaulicht und „Stopp Polizei“ des Streifenwagens irritiert, fuhr der 77- jährige in Schrittgeschwindigkeit weiter in Richtung Berlin. Letztlich gelang es den Beamten dann, den Rentner auf den Autobahnparkplatz Roseburg zu lotsen. Der 77- jährige räumte ein, bei Dunkelheit die Fahrbahn schlecht sehen zu können. Außerdem musste er sich sehr konzentrieren, um nicht nach rechts von der Fahrbahn abzukommen. Die breite Fahrbahnmarkierung bereitete ihm Probleme. Ein freiwilliger Atemalkoholtest und ein so genannter Drogenschnelltest verliefen negativ. Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein des Rentners und stellten seine Autoschlüssel sicher. Er wird sich nun wegen des Verdachts der ‚Gefährdung des Straßenverkehrs‘ infolge körperlicher oder geistiger Mängel (§ 315c StGB) verantworten müssen. Weitere Geschädigte/ Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier unter 04156/295- 0 in Verbindung zu setzen.

Sonja Kurz Pressestelle

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Sonja Kurz
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Quelle: news aktuell / dpa