Pressebericht vom 17.08.2015

Pressebericht vom 17.08.2015

Aus dem Inhalt:

1364. Aktuell verstärkt auftretende Betrugsmasche: „CEO Fraud“

1365. Autofahrer fährt gegen zwei geparkte Fahrzeuge und überschlägt sich mit seinem Pkw; zwei Personen leicht verletzt – Obermenzing

1366. Motorradfahrer kollidiert mit abbiegendem Pkw; eine Person schwer verletzt – Aschheim

1367. Verwirrter Sohn zündet Wohnung der Mutter an – Milbertshofen

1368. Handtaschenraub – Laim

1369. Terminhinweis: Belobigung von sechs couragierten Personen, die vier versuchte „Enkel-Trick“-Betrügereien verhinderten

1370. Brand eines geparkten Pkw der Stadt München – Untergiesing

1364. Aktuell verstärkt auftretende Betrugsmasche: „CEO Fraud“
Im Juli traten im Bereich des Polizeipräsidiums München drei Fälle eines im Ausland bereits als „CEO Fraud“ bekannten Phänomens auf. Die bislang unbekannten Straftäter kontaktieren per Telefon und E-Mail Mitarbeiter von Unternehmen und geben sich gegenüber diesen als Vertreter der Geschäftsführung aus. Diese Situation wird ausgenutzt um eine hohe Geldtransaktion anweisen zu können.

Beispielhaft vorgestellt wird ein Vorfall bei einem international tätigen Maschinenbauunternehmen, welches eine Niederlassung im Landkreis München hat. Der Täter schrieb hier an einen ranghohen Mitarbeiter eine E-Mailnachricht, welche vermeintlich vom Geschäftsführer (CEO) des Gesamtunternehmens stammen sollte. Hier wurde über geheime Verhandlungen berichtet, welche eine Unternehmensübernahme einleiten sollen. Um dieses Geschäft rasch abschließen zu können, werde vorerst eine Anzahlung in Höhe von 1 Million Euro benötigt. Für die weitere Abwicklung meldete sich ein angeblicher Anwalt von einer weiteren E-Mailadresse. Dieser nannte schlussendlich die näheren Zahlungsdaten, an welche die Transaktion zu erfolgen habe. Da der Sachverhalt angeblich sehr vertraulich sei, wurde der angesprochene Mitarbeiter aufgefordert, niemandem sonst von dem Vorgang zu erzählen und die weitere Kommunikation konspirativ über sein privates E-Mailkonto abzuwickeln. Da der Täter auf Grund seines Auftretens als Geschäftsführer erheblichen Druck auf den Mitarbeiter ausübte und den Sachverhalt auf Grund der aktuellen Unternehmenssituation sehr plausibel erschien, gab dieser die erste Zahlung frei. Hiernach war die Kommunikation jedoch nicht beendet, denn der Täter forderte nun eine weitere Zahlung von knapp 10 Millionen Euro. Zwischenzeitlich war jedoch der im Unternehmen tangierte Mitarbeiter misstrauisch geworden, sodass diese Transaktion nicht durchgeführt wurde. Durch sofortige Intervention bei der Bank, war es möglich die Transaktion zu stoppen.

In den zwei weiteren beim Polizeipräsidium München bekannt gewordenen Fällen schöpften die angesprochenen Mitarbeiter frühzeitig Verdacht, weshalb es zu keinen Überweisungen kam.
In München waren derartige Fälle bisher noch nicht verbreitet, jedoch ereigneten sich im selben Zeitraum in Bayern Taten nach dem gleichen Muster.
Aus dem Ausland gibt es bereits umfangreiche Berichte über das Phänomen, in Frankreich trat dieses bereits seit dem Jahr 2013 auf.

Die Täuschungshandlung fällt unter den Oberbegriff des Social Engineering. D.h. der Täter erlangt zunächst aus illegalen aber auch legalen Quellen Informationen über die Struktur und Geschäftsabläufe im Zielunternehmen. Dabei kommen viele öffentlich zugängliche Quellen im Internet in Betracht, wie z.B. der Internetauftritt des Unternehmens, aber auch Informationen über dessen Mitarbeiter, welche sich häufig in sozialen Netzwerken finden lassen. Ausgestattet mit diesen Informationen weiß der Täter, wen er in welcher Form zu kontaktieren hat. Als primäres Kommunikationsmittel werden E-Mails verwendet, dabei beschränken sich die Täter meist darauf, nur die als Absender angezeigten Namen in der Nachricht zu verfälschen. Gelegentlich werden zusätzlich auch Telefonanrufe durch die Täter getätigt. Inhaltlich wird eine bewusst dramatische oder brisante Situation für das Unternehmen vorgetäuscht, welche weiterhin besonders vertraulich behandelt werden soll. Da die Person, als welche sich der Täter ausgibt, eine gehobene Position im Unternehmen innehat, kann gegenüber dem Mitarbeiter ein starker hierarchischer Druck aufgebaut werden. Zumeist wird nach dem ersten Kontakt noch eine weitere Institution, nämlich eine Anwaltskanzlei, als Tatmittel verwendet. Tatsächlich dürfte der Täter, welcher sich als Geschäftsführer ausgibt, gleichzeitig auch derselbe sein, welcher als Anwalt auftritt. Für den Mitarbeiter erhöht sich jedoch subjektiv die Glaubwürdigkeit, wenn er zeitgleich zu mehreren Personen Kontakt hat. Zusammengefasst profitieren derartige Straftaten erheblich durch die Digitalisierung und Globalisierung der weltweiten Beziehungen.

Um sich vor einem solchen Angriff zu schützen, wird empfohlen, in Unternehmen für klare und transparente Regeln zu sorgen. Es sollten Höchstgrenzen für Überweisungen festgelegt werden. Weiterhin müssen feste Vorgehensweisen für derartige Entscheidungen und relevante Vorgänge (z.B. Geschäftspartner ändert seine Kontonummer) festgelegt werden. Interne Abläufe sollten vertraulich gehalten werden und nicht nach außen gelangen.


1365. Autofahrer fährt gegen zwei geparkte Fahrzeuge und überschlägt sich mit seinem Pkw; zwei Personen leicht verletzt – Obermenzing
Am Sonntag, 16.08.2015, gegen 11.00 Uhr, fuhr ein 78-jähriger Rentner mit seinem VW Golf auf der Ortolfstraße stadtauswärts. Als Beifahrerin befand sich seine Ehefrau mit im Fahrzeug.

Aus bislang noch nicht geklärter Ursache fuhr der 78-Jährige auf Höhe der Hausnummer 22 der Ortolfstraße nach rechts und touchierte dabei den linken Außenspiegel eines geparkten Toyota Corolla.

Im weiteren Verlauf fuhr der Rentner weiter nach rechts und prallte gegen den entgegen der Fahrtrichtung geparkten Audi A 4 Avant eines 38-Jährigen. Dieser wurde durch die Wucht des Aufpralls gegen einen dahinter stehenden Anhänger geschoben.

Nach dem Aufprall mit dem Toyota wurde der Golf des 78-Jährigen auf die linke Seite ausgehebelt, überschlug sich und kam auf dem Dach liegend zum Stehen.

Bei dem Verkehrsunfall wurden der Rentner und seine Ehefrau jeweils leicht verletzt. Beide wurden durch die Feuerwehr aus dem VW Golf befreit und mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 60.000 Euro.



1366. Motorradfahrer kollidiert mit abbiegendem Pkw; eine Person schwer verletzt – Aschheim
Am Sonntag, 16.08.2015, gegen 14.40 Uhr, fuhr ein 20-jähriger Schüler mit seinem Kraftrad Yamaha MBK DM01 auf der Ismaninger Straße stadteinwärts.

Zur selben Zeit fuhr ein 58-jähriger Münchner mit seinem Toyota Avensis ebenfalls die Ismaninger Straße stadteinwärts und wollte auf Höhe des Anwesens Nr. 8 nach links in die dortige Tiefgarage einfahren.

Der 20-Jährige beabsichtigte den langsam vor ihm fahrenden Toyota Avensis des 58-Jährigen links zu überholen. Während des Überholvorgangs setzte der 58-Jährige mit seinem Fahrzeug an, nach links auf die Tiefgaragenzufahrt abzubiegen. Infolge dessen fuhr der 20-jährige Schüler frontal mit seinem Motorrad gegen die linke Fahrzeugseite des Toyotas.

Durch die Wucht des Aufpralls kam der Pkw nach rechts ab, prallte gegen den Mast einer Straßenlaterne. Das Motorrad schleuderte weiter nach links und kam auf dem angrenzenden Rad- und Gehweg zum Liegen.

Bei dem Verkehrsunfall wurde der 20-Jährige schwer verletzt. Nach der Erstversorgung durch einen Notarzt an der Unfallstelle musste er mit einem Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

An den unfallbeteiligten Fahrzeugen entstand jeweils wirtschaftlicher Totalschaden.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich mit dem Unfallkommando, Tegernseer Landstraße 210, 81549 München, Tel.: 089/6216-3322, in Verbindung zu setzen.


1367. Verwirrter Sohn zündet Wohnung der Mutter an – Milbertshofen
Ein 27-jähriger Sudanese wohnt derzeit bei seiner Mutter in deren Zwei-Zimmer-Wohnung und schläft auf dem verglasten Balkon auf einem Klappbett.

Am gestrigen Sonntag, 16.08.2015, kam er gegen 19.15 Uhr in die Wohnung und bedrohte dort seine 58-jährige Mutter mit einem Messer. Die Mutter konnte aus der Wohnung flüchten und rief die Polizei. Der 27-Jährige randalierte daraufhin in der Wohnung und zerschlug die Möbel. Nachdem ihn die vor der Wohnungstür stehenden Polizeibeamten angesprochen hatten, öffnete er kurz die Tür und schüttete heißes Wasser auf die zwei Polizisten. Zum Glück wurden die Beamten hierbei nicht ernsthaft verletzt.

Im weiteren Verlauf zündete er das auf dem Balkon stehende Klappbett an. Die Flammen griffen auf die Balkontür und das Wohnzimmer über.

Kurze Zeit später sprang er aus dem Küchenfenster der im Hochparterre liegenden Wohnung.

Er konnte von der Polizei festgenommen werden.

Der Brand wurde durch die Feuerwehr gelöscht. Der entstandene Schaden wird auf ca. 20.000 Euro geschätzt.

Für die Löscharbeiten wurde das Anwesen geräumt. Hierbei zogen sich drei Hausbewohner im Treppenhaus eine leichte Rauchgasvergiftung zu, welche einen vorsorglichen Transport ins Krankenhaus erforderte.

Weitere 17 Hausbewohner, darunter auch vier Kinder und vier weitere Polizisten, wurden vor Ort vorsorglich auf eine Rauch-gaseinatmung hin untersucht.

Das Kommissariat 13 für Brandermittlungen rückte zum Ereignisort aus und übernahm vor Ort die Ermittlungen.

Aufgrund des Verdachts, dass bei dem 27-Jährigen eine psychische Erkrankung vorliegen könnte, wurde er in eine Klinik eingewiesen.


1368. Handtaschenraub – Laim
Eine 31-jährige Münchnerin war am Samstag, 15.08.2015, gegen 01.15 Uhr, von einer Geburtstagsfeier kommend zu Fuß von der S-Bahnhaltestelle Laim unterwegs zu ihrer Wohnung.

Als sie sich in etwa auf Höhe der Perhamer Straße/Lutzstraße befand, vernahm sie Schritte hinter sich. Sie drehte sich um und bemerkte unmittelbar hinter sich einen bislang unbekannten Mann. Der Unbekannte packte die 31-Jährige von hinten, würgte sie am Hals und drückte sie zu Boden.
Anschließend griff er nach ihrer Tasche und konnte diese nach kurzem Gerangel an sich bringen.

Danach flüchtete er auf der Perhamer Straße in östlicher Richtung.

Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 20-30 Jahre alt, ca. 175 cm groß, normale Figur; bekleidet mit einem schwarzen Kapuzenpulli (Kapuze aufgesetzt)

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.


1369. Terminhinweis: Belobigung von sechs couragierten Personen, die vier versuchte „Enkel-Trick“-Betrügereien verhinderten
Am Mittwoch, 19.08.2014, um 11:30 Uhr, wird Polizeivizepräsident Robert Kopp sechs Personen belobigen, die durch ihr engagiertes und vorbildliches Verhalten vier versuchte Betrügereien verhindert haben. Dadurch wurden vier Münchner Bürger vor großem finanziellen Schaden bewahrt.

Des Weiteren wird die 1. Vorsitzende des Münchner Sicherheitsforum e.V., Frau Elisabeth Schosser, bei der Belobigung teilnehmen.

Ort:     Medienzentrum des Polizeipräsidiums München,
           Eingang Augustinerstr. 2

Hierzu sind alle Medienvertreter herzlich eingeladen.



1370. Brand eines geparkten Pkw der Stadt München – Untergiesing
Am Freitag, 14.08.2015, in den Abendstunden wurde ein Opel der Stadt München in der Untersbergstraße geparkt.

Am Montag, 17.08.2015, gegen 03.10 Uhr, bemerkten Anwohner, dass das Fahrzeug brennt. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr hatten die Flammen das Fahrzeug in einen Vollbrand versetzt und auf zwei daneben geparkte Fahrzeuge ein BMW und einen Dacia übergegriffen.

Die Fahrzeuge wurden von der Feuerwehr gelöscht.

Der entstandene Schaden beträgt ca. 15.000 Euro.

Das Kommissariat 13 für Brandermittlungen nahm die Brandstelle am heutigen Montag, 17.08.2015 in Augenschein. Eine zweifelsfreie Brandursache konnte nicht ermittelt werden.

Die ersten Erkenntnisse lassen einen technisch bedingten Brandausbruch im Motorraum des städtischen Fahrzeuges als wahrscheinliche Brandursache für möglich erachten. Eine vorsätzliche Inbrandsetzung des Fahrzeuges kann letztendlich noch nicht ausgeschlossen werden. Dazu sind weitere Untersuchungen nötig.


Quelle: Bayerische Polizei