POL-KS: Kassel: Festnahme nach Kleinkraftraddiebstahl

18.08.2015 – 14:22

Kassel (ots) – Beamten der Kasseler Polizei gelang in der vergangenen Nacht die Festnahme eines 16-Jährigen aus Kassel, der auf einer gestohlenen 50er mit einem gestohlenen Versicherungskennzeichen unterwegs war. Zudem hatte der Jugendliche offenbar Alkohol getrunken und fuhr ohne Führerschein.

Zunächst gelang die Flucht

Der Jugendliche fiel am heutigen Montag gegen kurz nach Mitternacht im Kasseler Stadtteil Fasanenhof einer Funkstreife des Polizeireviers Nord auf, da er ohne Licht einen Motorroller durch die Jussowstraße steuerte. Auf dem Sozius saß ein zweiter junger Mann. Bei der Überprüfung des Kennzeichens stellte sich heraus, dass dieses in der Nacht von Samstag, 8. August, auf Sonntag, 9. August, von einem Kleinkraftrad in der Erzberger Straße gestohlen worden war. Nachdem die Beamten dem Fahrer signalisierten anzuhalten, gab dieser Gas und flüchtete durch einen Weg, der wegen dortiger Pfosten, nicht mit dem Streifenwagen zu befahren war.

Festnahme in der Schützenstraße

Die sofort ausgestrahlte Fahndung nach den Flüchtenden verlief nach etwa 15 Minuten erfolgreich. Eine Funkstreife des Polizeireviers Ost stellten das abgestellte Fluchtfahrzeug am Fulda-Radweg entlang der Schützenstraße und kurz darauf zwei flüchtende junge Männer fest. Die Beamten nahmen zu Fuß die Verfolgung auf und ergriffen sie schließlich in der Schützenstraße. Der 16-Jährige, der Alkohol konsumiert hatte, musste die Beamten auf das Revier begleiten, wo ein beauftragter Arzt eine Blutprobe entnahm. Den ebenfalls aus Kassel stammenden 20-jährigen Mitfahrer entließen die Beamten an Ort und Stelle.

Mehrere Ermittlungsverfahren

Die Überprüfung des Kleinkraftrades zeigte, dass dieses im selben Tatzeitraum wie das Versicherungskennzeichen gestohlen worden war. Nur der Tatort war nicht derselbe. Der Roller war am Königstor geklaut worden. Ob der 16-Jährige für die Diebstähle der 50er und des Kennzeichens in Frage kommt, ist Gegenstand der jetzigen Ermittlungen. Zudem muss er sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung verantworten.

Torsten Werner Polizeihauptkommissar

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Quelle: news aktuell / dpa