IM-MV: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform

18.08.2015 – 10:42

Schwerin (ots) – Die Landesregierung hat heute den vom Minister für Inneres und Sport vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die bundesweite Reform des Verfassungsschutzes entsprechend den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und der Innenministerkonferenz in Landesrecht um. Das Änderungsgesetz ist parallel zum Gesetzgebungsverfahren des Bundes entstanden und übernimmt inhaltlich überwiegend dortige Regelungen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Erörterung und Beschlussfassung zugeleitet.

„Einen Teil des Reformweges haben wir bereits zurückgelegt und verschiedene Maßnahmen für eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ergriffen. Vielen Anforderungen, die in der bundesweiten Diskussion um Neuregelungen für den Verfassungsschutz gestellt wurden, genügte unser Landesgesetz bereits. Da sich der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommerns mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder in einem sogenannten Verfassungsschutzverbund befindet, spielt insbesondere die weitgehende Einheitlichkeit der gesetzlichen Grundlagen, vor allem gegenüber dem Bundesgesetz, eine besondere Rolle, woraus sich hauptsächlich die Änderungen ergaben“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Die zentralen Ziele des Gesetzentwurfes sind:

   -	Gesetzliche Rahmenregelungen für den Einsatz von  Vertrauensleuten und Verdeckten Mitarbeitern (§ 10a LVerfSchG - neu) 
   -	Regelungspräzisierungen für die Vernichtung von Akten und den  Umgang mit elektronischen Akten (§§ 13 - 17 LVerfSchG) 
   -	Spezifizierungen der Regelungen zur Informationsübermittlung  durch die Verfassungsschutzbehörde insbesondere an die Polizei (§ 20  LVerfSchG) 
   -	Regelungen zu projektbezogenen gemeinsamen Dateien (§ 20a  LVerfSchG - neu) 

Nicht zuletzt mit Blick auf die wachsenden Gefährdungen im politischen Extremismus hält Innenminister Caffier den Einsatz von Vertrauenspersonen für unverzichtbar. „Als Innenminister fühle ich mich besonders dazu verpflichtet, dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung wirksam zu entsprechen und die Mittel zur Gefahrenerkennung nicht leichtfertig über Bord zu werfen. Waren die entsprechenden Regelungen bisher in einer Dienstvorschrift niedergelegt, so werden sie jetzt aufgrund der Erfahrungen aus dem NSU-Komplex und im Interesse einer erhöhten rechtsstaatlichen Verbindlichkeit in unser Landesverfassungsschutzgesetz aufgenommen. Und es gilt: Kein Einsatz von Personen, die erhebliche Straftaten begangen haben und kein Einsatz von Personen, die einen steuernden Einfluss auf das jeweilige Beobachtungsobjekt haben. Wir geben dem Einsatz von V-Leuten einen klaren Rahmen und setzten gleichzeitig eindeutige Grenzen.“

Neu ist zudem eine Regelung, wonach die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages (PKK) mindestens einmal jährlich über den Einsatz von Vertrauensleuten zu unterrichten ist (§ 10a Abs. 3 LVerfSchG).

Ergänzt werden die Änderungen des Landesverfassungsschutzgesetzes durch insbesondere parallele datenschutzbedingte Änderungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Quelle: news aktuell / dpa