17.08.2015 – 16:36
Flensburg (ots) – Die Bundespolizei ist im Raum Flensburg mit einer unverändert starken Migrationsbewegung am Nadelöhr nach Skandinavien konfrontiert.
So stellte im Rahmen der Autobahnfahndung eine Streife am vergangenen Freitagmittag gegen 12:45 Uhr ein österreichisches Fahrzeug in Fahrtrichtung Norden fest, welches mit fünf Personen besetzt war. In dem Fahrzeug saß eine syrische Familie. Die Kinder im Alter von 2 bis 8 Jahren saßen nicht in Kindersitzen. Als Fahrer fungierte ein 24-jähriger Österreicher.
Des Weiteren stießen die Bundespolizisten am Freitag um 15:00 Uhr auf ein schwedisches Fahrzeug ebenfalls auf der Fahrt nach Norden. Mit diesem wollte ein 30-jähriger syrischer Staatsangehöriger drei Erwachsene sowie ein Kind nach Dänemark bringen.
Am Sonntag gegen 19:00 Uhr wurde erneut ein Schleusungsversuch im Auto unterbunden. Ein 44-jähriger Schwede beförderte in diesem Fall zwei irakische Staatsangehörige Richtung Dänemark.
Nach ersten Erkenntnissen deuten die Feststellungen auf eine weiterhin vermehrte Nutzung der Schleusungsroute über den Balkan hin. Nach Anzeigenerstattung wegen Einschleusens von Ausländern durften die Fahrer die Dienststelle verlassen. Die Flüchtlinge wurden an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.
Am Flensburger Bahnhof wurden von Freitag bis Montag 52 unerlaubt eingereiste oder unerlaubt aufhältige Personen festgestellt. Der Großteil war mit dem Zug aus Hamburg in Flensburg eingetroffen. Die Personen, vorwiegend Eritreer, Syrer und Somalier, reisten in Gruppen von bis zu 30 Personen.
„Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung steht für uns ein menschlicher Umgang mit den Flüchtlingen und eine Bekämpfung von strafbaren Schleusungen im Vordergrund“, betont Dirk-Hinrich Haar, Leiter der Bundespolizeiinspektion Flensburg. „Wir sind verpflichtet, im Grenzraum angetroffene Flüchtlinge ohne gültigen Aufenthaltsstatus wegen unerlaubter Einreise ins Bundesgebiet anzuzeigen und sie anstelle einer Weiterreise nach Skandinavien an deutsche Anlaufstellen zu verweisen. Grundsätzlich ist der erste Staat, in dem ein Flüchtling in die EU eingereist ist, zur Durchführung des Asylverfahrens verpflichtet. Das ist Teil der europäischen Rechtsnormen im Zusammenhang mit dem Schengen-Raum. Maßnahmen der Bundespolizei im Grenzraum sollen eine Weiterreise in ein Zielland außerhalb geregelter Verfahren verhindern.“
Für die Zukunft rechnet die Bundespolizei im Norden mit zusätzlichem Arbeitsaufkommen: Seit 1. August ist eine Änderung des Aufenthaltsrechts in Kraft, die unter anderem die Rückführung in andere europäische Länder nach der sogenannten Dublin-III-Verordnung neu regelt. „Mit der Änderung hat der Gesetzgeber bekräftigt, in welchen Fällen eine Rückführung von Asylsuchenden in ein anderes europäisches Land vorzusehen ist“, erläutert Dirk-Hinrich Haar.
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