13.08.2015 – 12:47
Dresden (ots) – Gestern Morgen um 06:30 Uhr stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei Dresden sechs ausweislose männliche Personen im grenzüberschreitenden Reisezug EN476 fest.
Ein Mann aus der Gruppe passte aber nicht so recht „ins Bild“. Er tat sich dadurch hervor, dass er sehr gutes Deutsch sprach und auch verstand. Er gab vor, syrischer Flüchtling, und noch nie in der Bundesrepublik Deutschland gewesen zu sein. Da den Beamten diese Erklärung nicht plausibel vorkam, wurden umgehend die Fingerabdrücke überprüft. Das Ergebnis stellte sofort klar, warum der Mann über seine echte Identität hinweg täuschen wollte.
Es stellte sich heraus, dass der Mann ein 32-jähriger Libanese war. Dieser war bereits im Mai 2015 aus der Bundesrepublik ausgewiesen und in seine Heimat abgeschoben worden. Daraus resultierend bestehen gegen den libanesischen Staatsangehörigen mehrjährige Wiedereinreisesperren für die Bundesrepublik Deutschland.
Doch damit nicht genug. Der Mann wurde außerdem durch die Staatsanwaltschaften Dortmund und Münster mit Vollstreckungshaftbefehlen gesucht. Diese wurden zum einen wegen 4 Fällen des besonders schweren Diebstahls und 6 Fällen des Diebstahls geringwertiger Sachen, und zum anderen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln erlassen. Insgesamt muss der 32-Jährige noch knapp 300 Tage Restfreiheitsstrafe absitzen.
Daher wurde er, nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wegen unerlaubter Einreise ohne Grenzübertrittsdokumente und entgegen eines Einreiseverbotes, in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht.
Aufgrund der bestehenden Einreisesperre in die Bundesrepublik Deutschland, wird der libanesische Staatsangehörige, nach Verbüßung der Freiheitsstrafe, voraussichtlich aus der Haft heraus in sein Heimatland abgeschoben. Die Zuständigkeit liegt nun bei der Ausländerbehörde in Lünen.
Bei den anderen fünf männlichen Personen handelte es sich um Staatsangehörige aus Algerien (33), Irak (43), Syrien (26), Bangladesch (37) und Afghanistan (19). Diese wurden nach entsprechender strafprozessualer Bearbeitung, aufgrund eines vorgebrachten Schutzersuchens an die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Sachsen, in Chemnitz, weitergeleitet.
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Holger Uhlitzsch
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