11.08.2015 – 09:59
Mannheim (ots) – Am frühen Dienstagmorgen hatte die Uneinsichtigkeit eines Radfahrers strafrechtliche Folgen. Beamte des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt hatten dem Mann kurz nach 1 Uhr untersagt, mit dem Fahrrad nach Hause zu fahren, nachdem er stark alkoholisiert eine Bar im Q-Quadrat verlassen hatte.
Der 40-Jährige zeigte sich einsichtig und machte sich, das Fahrrad schiebend, auf den Heimweg. Die Einsicht dauerte jedoch nicht lange, denn kurz vor 2 Uhr saß er auf seinem Rad und fuhr in starker Schlangenlinie auf dem Gehweg in der Fressgasse, wo er von der Streife angehalten wurde. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,9 Promille.
Mit seinem Rad wurde er zur Wache gebracht, wo er eine Blutprobe abgeben musste. Anschließend durfte er seinen Heimweg ohne Fahrrad fortsetzen. Er muss jetzt mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
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