Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) [Pressemappe]
Karlsruhe (ots) – Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Er geht mit dem Bundesministerium der Justiz und für … Lesen Sie hier weiter…