Pressebericht vom 07.08.2015
Aus dem Inhalt:
1321. Mehrere Wohnungseinbrüche in München über DNA-Spuren geklärt; Täter flüchtig
1322. Einbruch in Wohnung aus 2010 und aus einer Arztpraxis im Jahr 2009 geklärt
1323. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz; Richter ordnet Untersuchungshaft an
-siehe Pressebericht vom 21.07.2015, Ziffer 1198
-Lichtbild (Symbolbild einer „Knüppelfahne“)
1324. Tödlicher Badeunfall im Fasaneriesee
1325. Größeres Fischsterben im Auer Mühlbach –Untergiesing
-siehe Pressebericht vom 06.08.2015, Ziffer 1316
1321. Mehrere Wohnungseinbrüche in München über DNA-Spuren geklärt; Täter flüchtig
Ein zunächst unbekannter Täter versuchte 2013 eine Wohnung in der Caroline-Herschel-Straße in der Messestadt Riem aufzubrechen. Als er durch Bewohner gestört wurde, floh er und ließ das Tatwerkzeug an der Wohnung zurück. Die gesicherten DNA-Spuren konnten nun mittels eines DNA-Treffers aus Österreich einem wohnsitzlosen 42-jährigen Ungarn zugeordnet werden.
Im Laufe der Ermittlungen wurden nun zwei weitere Tatorte bekannt, die dem Einbrecher aufgrund der vorgefundenen DNA nachgewiesen werden konnten.
Nach dem Ungarn und möglichen Mittätern wird derzeit gefahndet.
1322. Einbruch in Wohnung aus 2010 und aus einer Arztpraxis im Jahr 2009 geklärt
Am Freitag, 05.02.2010, ereignete sich in der Böcklinstraße ein Wohnungseinbruch, wobei der Täter ein Fenster eingeschlagen hatte und so in die Wohnung eindringen konnte. Am Tatort hinterließ er Spuren, die nun einem 23-jährigen Münchner Schüler zugeordnet werden konnten.
Auf dessen Konto geht ebenfalls ein Einbruch in eine Arztpraxis in Bogenhausen, der sich im Jahre 2009 zugetragen hatte. Auch hier konnte Tatort-DNA gesichert werden, die mit Hilfe des Bayerischen Landeskriminalamtes dem Tatverdächtigen zugeordnet werden konnte.
Aufgrund der Beweislast gab der 23-Jährige die beiden Einbrüche zu.
Die Mitnahme solcher "Knüppelfahnen" bei Versammlungen ist verboten
1323. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz; Richter ordnet Untersuchungshaft an
-siehe Pressebericht vom 21.07.2015, Ziffer 1198
-Lichtbild (Symbolbild einer „Knüppelfahne“)
Am 20.07.2015 wurde ein 24-jähriger Münchner von Polizisten einer Kontrolle unterzogen, da er als opponierender Teilnehmer einer Versammlung ca. 25 Minuten lang eine sogenannte „Knüppelfahne“ in der Hand hielt, ohne sie als Kundgebungsmittel zu verwenden. Dabei handelte es sich um einen ca. 40 cm langen und etwa 2 cm breiten Holzstock, an dem ein kleines Stoffstück angebracht ist. Bei seiner Durchsuchung wurde bei dem Mann zudem ein Klappmesser gefunden.
Der wohnsitzlose Mann wurde wegen des vorliegenden Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Aktivbewaffnung) festgenommen und einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München vorgeführt. Dieser ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I aufgrund des fehlenden Wohnsitzes und der damit einhergehenden Fluchtgefahr gegen den 24-Jährigen die Untersuchungshaft an. Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich zudem heraus, dass der Beschuldigte im Mai 2015, zusammen mit einem weiteren Tatbeteiligten, in den umzäunten Hof eines Supermarkts in München eingestiegen sein und dort Kisten mit Lebensmitteln entwendet haben soll. Hierbei führte er ein Pfefferspray mit, weshalb der Tatbestand des Diebstals mit Waffen erfüllt ist. Aufgrund dieser Tatvorwürfe und der weiterhin bestehenden Fluchtgefahr bestätigte das Gericht die Untersuchungshaft am 05.08.2015.
Das Mitnehmen von Waffen, wie z.B. eines Messers, widerspricht der im Grundgesetz geregelten Versammlungsfreiheit („friedlich und ohne Waffen“) und ist nach dem Versammlungsgesetz verboten. Eine „Knüppelfahne“ kann aufgrund der Dicke des Stockes als Schlagwaffe verwendet werden. Wer eine solche Fahne bei einer Versammlung mitführt, ohne sie als Kundgebungsmittel zu verwenden, muss mit einer Anzeige rechnen. Aus diesem Grund rät die Münchner Polizei von der Mitnahme solcher „Knüppelfahnen“ zu Versammlungen dringend ab.
1324. Tödlicher Badeunfall im Fasaneriesee
Durch Badegäste des Fasaneriesees wurde am Donnerstag, 06.08.2015, gegen 13.20 Uhr, die Polizei verständigt. Sie hatten eine im See leblos treibende Person gesehen.
Zwei Polizeibeamte der Polizeiinspektion 43 (Olympiapark) begaben sich ins Wasser und bargen die, wie sich später herausstellte, 73-jährige Frau aus der Mitte des Sees. Sie nahmen dabei die Luftmatratze eines Badegastes zu Hilfe.
Am Ufer wurde die Frau dem eingetroffenen Notarzt übergeben. Unter laufenden Reanimationsmaßnahmen wurde sie in ein Klinikum gebracht. Dort verstarb sie gegen 19.20 Uhr.
1325. Größeres Fischsterben im Auer Mühlbach –Untergiesing
-siehe Pressebericht vom 06.08.2015, Ziffer 1316
Wie bereits berichtet, wurden am Dienstag, 04.08.2015, in den Vormittagsstunden am Rechen im Auer Mühlbach ein größeres Fischsterben festgestellt.
Erste Untersuchungen ergaben, dass die Fische nicht an einer natürlichen Ursache verendet sind. Wodurch das Fischsterben verursacht wurde, wird noch weiter untersucht.
Zu diesem Zweck wurde nun auch Proben an das Bayerische Landeskriminalamt gesendet, wo diese untersucht werden.
Ebenso wurden aus einem größeren Umkreis weitere Wasser- und Bodenproben entnommen. Diese werden während der nächsten Tage untersucht.
Die Ermittlungen des zuständigen Kommissariats 13 dauern noch an.