POL-AA: Raum Schwäbisch Gmünd: Eine leicht verletzte Frau bei fünf Unfällen; Sachbeschädigung an Pkw

07.08.2015 – 08:59

Schwäbisch Gmünd (ots) – Schwäbisch Gmünd: Sachbeschädigung

Auf rund 1000 Euro wird der Sachschaden geschätzt, den ein Unbekannter verursachte, als er in der Zeit zwischen Donnerstagabend, 23 Uhr und Freitagmorgen, 6.20 Uhr die Scheibe der Eingangstüre eines Restaurants am Kalten Markt beschädigte. Hinweise bitte an das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd, Telefon 07171/3580.

Schwäbisch Gmünd: Wildunfall >

Auf der Landesstraße 1159 zwischen Rechberg und Straßdorf erfasste am Freitagmorgen ein 35-jähriger Mann mit seinem Audi A4 ein Reh, das nach dem Zusammenstoß im angrenzenden Wald verschwand. Bei dem Unfall kurz nach 5.30 Uhr entstand ein Sachschaden von rund 1000 Euro.

Gschwend: Rehkitz verursacht Unfall

Ebenfalls auf ca. 1000 Euro wird der Schaden geschätzt, den ein Rehkitz am Donnerstagabend, gegen 21.30 Uhr verursachte, als es auf der Kreisstraße 3248 zwischen Rotenhar und Sulzbach vom Pkw VW einer 57-Jährigen erfasst wurde. Das Jungtier wurde bei der Kollision schwer verletzt und musste vom zuständigen Jagdpächter erlöst werden.

Lorch: Bei Auffahrunfall leicht verletzt

Ein Leichtverletzter und ein Gesamtschaden von ca. 15000 Euro warfen das Ergebnis eines Verkehrsunfalls am Donnerstagnachmittag. Kurz vor 17 Uhr befuhr ein 20-Jähriger mit seinem Pkw Suzuki auf der Maierhofstraße auf einen verkehrsbedingt vor ihm anhaltenden Pkw Skoda auf. Dieser wurde durch die Wucht des Aufpralls auf den VW Tuareg einer 57-Jährigen aufgeschoben. Die 67-jährige Fahrerin des Skodas erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen; sie wurde zur Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert.

Schwäbisch Gmünd: Bei Abkommen von der Straße Auto beschädigt

Auf der Kreisstraße 3275, zwischen Waldstetten und Straßdorf kam am Donnerstagabend ein Peugeot-Fahrer ohne fremde Beteiligung von der Straße ab. Gegen 18.20 Uhr entstand dabei an seinem Pkw ein Sachschaden von etwa 5000 Euro. Da während der Unfallaufnahme der Verdacht entstand, dass der Unfallverursacher deutlich unter Alkoholeinwirkung stand, wurde bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt und eine Führerscheinbeschlagnahme angeordnet.

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Quelle: news aktuell / dpa