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Ermittlungen zu Facebook-Kommentar aufgenommen
Verantwortlich: Staatsanwältin Irene Schott (GL) und Polizeioberkommissar Thomas Knaup
Stand: 06.08.2015, 13:00 Uhr
Gemeinsame Medieninformation
Staatsanwaltschaft Görlitz
Polizeidirektion Görlitz
Ermittlungen zu Facebook-Kommentar aufgenommen
Nachdem ein Unternehmer aus Bautzen auf einem Facebook-Profil für jedermann öffentlich einsehbar jüngst einen Post eingestellt hatte, wonach nach seiner Ansicht „noch viel zu wenige Asyl-Unterkünfte brennen würden“, ermittelt mittlerweile das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Görlitz gegen den Mann. Die Ermittlungen gegen den 37-Jährigen werden zum Tatbestand der Volksverhetzung geführt und dauern an.
Öffentliche Äußerungen im Internet, die zum Hass gegen bestimmte Gruppen oder Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt- bzw. Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern, werden gemäß § 130 StGB als Volksverhetzung mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.
Entsprechende Äußerungen sind nicht durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz, dem Recht auf freie Meinungsäußerung, geschützt.
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Quelle: Polizei Sachsen