POL-NOM: Körperverletzung – nach Aufheben einer gerichtlichen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz

03.08.2015 – 08:18

Einbeck (ots) – Einbeck -vo. Stadt Einbeck, Schulweg, Sonntag 02. August 2015, 22.00 Uhr. Nach etlichen Vorfällen und Straftaten hatte eine 30-jährige Frau aus Einbeck gegen ihren Freund, einem 22-jährigen Mann aus Einbeck, eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt, dass er sich ihr nicht mehr näheren durfte. Nach mehrfachen Verstößen gegen die gerichtliche Verfügung musste der junge Mann sogar in der letzten Wochen einen Tag im hiesigen Polizeigewahrsam verbringen. Das tat wiederum der Freundin leid, sodass sie noch am Freitag die gerichtliche Verfügung beim hiesigen Amtsgericht aufheben ließ. Der Frieden währte jedoch nur bis zum Sonntagabend. Da wurde die Frau erneut sein Opfer, indem er sie in ihrer Wohnung mehrfach ins Geschicht schlug. Einer Nacht in der Gewahrsamzelle entging der Täter nur, weil er vom Tatort flüchtete und auch die ganze Nacht über nicht mehr aufgefunden werden konnte.

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Quelle: news aktuell / dpa