03.08.2015 – 15:48
Schleswig-Flensburg (ots) – Sonnabend, 01.08.15, führten Beamte vom Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Nord, Fachdienst Bezirk Schleswig, tagsüber im Kreis Schleswig-Flensburg an unterschiedlichen Orten zahlreiche mobile und stationäre Verkehrskontrollen durch – mit überraschendem Ergebnis:
11 Fahrzeugführer hatten den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt – entsprechende Verwarngeldverfahren wurden eingeleitet. Zwei Fahrzeuge (ein Motorrad, ein PKW) waren infolge illegalen Tunings verändert, die Fahrer erwarten jeweils Bußgeld- und Kontrollberichtverfahren.
In Schleswig stoppten die Beamten gezielt Sprinterfahrer, wobei vier Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht zur Anzeige kamen. Da die Fahrer und Unternehmer keine Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten führten, erwartet sie nunmehr ein empfindliches vierstelliges Bußgeld. Ebenso erging es einem Fahrzeugführer aus Dänemark, er hatte 16 volle Propangasflaschen an Bord – ohne jede Sicherung. Von ihm wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten und die Weiterfahrt bis zur fachgerechten Sicherung der Ladung untersagt.
Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt ca. 7000 Kronen mussten auch Verkehrsteilnehmer bezahlen, die bei einer einstündigen Geschwindigkeitskontrolle im Bereich Wassersleben durch Raserei auffielen. Hier stellten die Beamten über Lasermessverfahren bei mehreren Rasern mehr als 71 km/h fest, statt der erlaubten 50km/h. Dabei fielen außerdem zwei Autofahrer auf, denen eine Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde oder bislang nicht erteilt worden war. Sie setzten ihre Reise zu Fuß und als Beifahrer fort und werden sich in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben.
Neben allem ragte ein kurioser Hackschnitzeltransport heraus: Der 750-kg Anhänger war mit hohen (1 Meter) Bordwandaufsätzen versehen und voll mit Hackschnitzel beladen worden, so dass er letztlich auf eine Gesamtgewicht von über 2 Tonnen kam. Trotz der nahezu platten Reifen und eigener Bedenken entschied sich der Fahrer des Gespanns, seinen Transport durchzuführen, der allerdings an der Kontrollstelle der Beamten endete. Der Anhänger musste vor Ort entladen werden. Die Fahrt wird ein Bußgeld in Höhe von von 235 Euro und Punkte im Verkehrszentralregister nach sich ziehen.
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