03.08.2015 – 14:18
Dresden (ots) – Gestern Nachmittag kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Bahnhof Dresden Neustadt einen 40-jährigen Deutschen.
Bei der fahndungstechnischen Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann mittels Vorführhaftbefehl des Amtsgerichtes Dresden gesucht wurde. Hintergrund war, dass der 40-Jährige der Vorladung des Gerichtes zur Gerichtsverhandlung im Februar unentschuldigt ferngeblieben war. Verhandelt werden sollten mehrere Fälle des Erschleichens von Leistungen. Dementsprechend wurde er verhaftet und dem zuständigen Bereitschaftsrichter vorgeführt.
Dieser hörte den Mann an und ordnete an, dass Dieser aufgrund seiner Unzuverlässigkeit, bis zum Termin der Durchführung der Hauptverhandlung in der Justizvollzugsanstalt Dresden ausharren muss. Dementsprechend erfolgte die Zuführung.
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Holger Uhlitzsch
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