POL-DEL: PK Nordenham: Trunkenheitsfahrten, Widerstand, Unfallfluchten

02.08.2015 – 11:54

Delmenhorst (ots) – NDR-Sommerparty:

Das Einsatzgeschehen der Nordenhamer Polizei war im Berichtszeitraum geprägt von den Großveranstaltungen der Kutterregatta in Fedderwardersiel und der NDR Sommerparty am Nordenhamer Strand. Beide Veranstaltungen waren gut besucht und verliefen aus polizeilicher Sicht sehr zufriedenstellend. Höhepunkt war sicher die NDR Sommerfete, die laut Veranstalter mit bis zu 12000 Gästen sehr gut besucht war. Hier zeigte sich ein friedliches, ausgelassenes Publikum, so dass die Polizei kaum einschreiten musste. Lediglich kleine kaum nennenswerte Streitigkeiten konnten verzeichnet werden, so dass hier ein großes Lob auszusprechen war.

Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte, Trunkenheit im Straßenverkehr, Beleidigung

26969 Butjadingen, Sielstraße

Am 01.08.2015, gegen 23:30 Uhr, kontrollierten die Beamten des Polizeikommissariates Nordenham eine 49-jährige Butjadingerin mit ihrem PKW. Bei der Kontrolle wurde eine Beeinflussung durch Alkohol festgestellt. Als die weiteren Maßnahmen gegen die Fahrzeugführerin durchgeführt werden sollten, widersetzte diese sich den Anordnungen der Polizei. Sie klammerte sich am Fahrzeug fest und versuchte, die eingesetzten Beamten zu schlagen. Zudem griff der ebenfalls im Auto sitzende Ehemann der Fahrzeugführerin ein, indem er sich vor seine Frau stellte und die Polizeibeamten beleidigte. Schlussendlich konnte die Frau der Polizeidienststelle zugeführt und eine Blutentnahme durchgeführt werden. Neben der Bestrafung für die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr muss die Fahrzeugführerin nun mit einem Strafverfahren wegen ihrer Widerstandshandlung rechnen. Darüber hinaus wurde gegen den Ehemann wegen der Beleidigung ein Verfahren eingeleitet.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Wesertunnel, östlicher Bereich der Tunneleinfahrt

Zu einem Vorfall an der östlichen Tunnelzufahrt kam es Morgen des 01.08.2015, um 08:40 Uhr. Nach Aussagen der vor Ort beteiligten Personen und den Ermittlungen der Polizei kann folgender Geschehensablauf rekonstruiert werden. Im Bereich der Tunneleinfahrt bei der ersten Ampelanlage hielt ein silberner Kleinwagen auf dem rechten Fahrstreifen. Hier wird vermutet, dass es aufgrund der tiefstehenden Sonne zu einer Fehldeutung der Ampelsignale kam. Dieses stehende Fahrzeug erkannte ein 24-jähriger Beversteder PKW-Führer zu spät und konnte nur durch ein Ausweichen auf den linken Fahrstreifen einen Zusammenstoß verhindern. Auch durch diesen Fahrzeugführer kam es zu einer Fehldeutung des Ampelsignals, so dass er eine Vollbremsung durchführte. Ein nachfolgender 58-jähriger Düsseldorfer PKW-Führer befand sich bereits auf dem Überholfahrstreifen und konnte trotz einer sofortigen Vollbremsung einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Durch den Anstoß wurde der 24-jährige Beversteder und sein 25-jähriger Beifahrer leicht verletzt. Eine 60-jährige Mitfahrerin im PKW des Düsseldorfers wurde ebenfalls leicht verletzt. Die Fahrzeugführerin des silbernen Kleinwagen, der als erstes Fahrzeug gehalten und hierdurch den Unfall mitverursacht hatte, entfernte sich trotz Beteiligung und Kenntnis von dem Unfall von der Unfallstelle. An den Fahrzeugen enstanden Sachschäden von insg. ca. 10000 EUR. Die Polizei bittet Zeugen, die Angaben zum Vorfall machen können, sich zu melden.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Alkoholbeeinflussung 26954 Nordenham, Müllerstraße

Einen weiteren Fall von Unfallflucht hatten die Beamten des Polizeikommissariates Nordenham in der Nacht zum Sonntag, 02.08.2015, zu bearbeiten. Hier hatte gegen 01:15 Uhr ein angetrunkener 36-jähriger Nordenhamer Radfahrer ein parkendes Fahrzeug beschädigt und sich anschließend von der Unfallstelle unerlaubt entfernt. Aufgrund von Zeugenhinweisen konnte dieser noch in Tatortnähe mit einer Atemalkoholkonzentration von 1,07 Promille angetroffen werden. Es folgten eine Blutprobe sowie die Einleitung eines Strafverfahrens.

Trunkenheit im Straßenverkehr 26935 Stadland, Hartwarder Bruchweg

Ein weiteren Fall der alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr mussten die Beamten des Polizeikommissariates Nordenham feststellen, als diese einen 22-jährigen Rodenkircher in der Nacht zum Sonntag, 02.08.2015, gegen 01:15 Uhr, mit seinem PKW kontrollierten. Auch dieser hatte vor Fahrtantritt deutlich zuviel Alkohol genossen. Seine Atemalkoholkonzentration betrug 1,07 Promille. Es folgten eine Blutentnahme sowie die Untersagung der Weiterfahrt.

( Anmerkung: Tatsächlich ereigneten sich die beiden vorstehenden Ereignisse zur selben Zeit mit demselben AAK-Ergebnis ! )

Leichtsinniges Verhalten 26954 Nordenham, Hafen Großensiel

Am späten Nachmittag des 01.08.2015, mussten die Beamten des Polizeikommissariates Nordenham ausrücken, da drei Personen auf den Verladekran im Großensieler Hafen geklettert waren. Beim Eintreffen der Beamten befanden diese sich zwar bereits wieder auf dem Boden, aber die 3 Heranwachsenden wurden auf ihr leichtsinniges Verhalten deutlich hingewiesen und mussten den Bereich sofort verlassen.

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Quelle: news aktuell / dpa