02.08.2015 – 13:21
Hannover (ots) – Flughafen Hannover:
Im Zeitraum vom 31.07.2015 bis 01.08.2015 verhaftete die Bundespolizei gleich drei Personen aufgrund bestehender Haftbefehle bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs.
Fall 1) anl. der Kontrolle eines Fluges aus Enfidha/Tunesien: Ein 30-jähriger Tunesier hatte einen Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen erhalten, die Geldstrafe nicht gezahlt und sich der Strafvollstreckung entzogen. Durch Zahlung von 240,- EUR konnte er die ersatzweise Haft von 16 Tagen abwenden.
Fall 2) anl. der Kontrolle eines Fluges nach Istanbul: Ein 31-jähriger türkischer Staatsangehöriger erhielt nach Verurteilung wegen Diebstahls einen Strafbefehl in Höhe von 720,-EUR, den er ebenso wie die Ladung zum Strafantritt nicht beachtete. Durch Zahlung des o.a. Betrages konnte er den Haftantritt von 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Fall 3) anl. der Kontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo: In diesem Fall hatte ein 36-jähriger Kosovare einen Strafbefehl wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht beachtet und sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung entzogen. Ein Bekannter konnte durch Einzahlung von 1.200,-EUR bei einer anderen Polizeidienststelle seine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Weitere Auskünfte können nicht erteilt werden.
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Frank Steigerwald
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