BPOL-HB: Handtaschen mit „Pistolenprägung“: Keine Mitnahme als Handgepäck im Flugzeug

31.07.2015 – 10:33

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  • BPOL-HB: Handtaschen mit "Pistolenprägung": Keine Mitnahme als Handgepäck im Flugzeug
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Bremen (ots) – Flughafen Bremen, 30.07.2015

Bundespolizisten haben am Bremer Flughafen die Mitnahme einer Damenhandtasche an Bord eines Flugzeugs untersagt: Die schwarze Handtasche hat die Prägung einer typischen Pistole in Originalgröße. Es wird der Anschein erweckt, dass sich eine Feuerwaffe durch das Leder abzeichnet. Die Prägung ist fest integriert und kann zudem so in der Hand gehalten werden, als würde sich eine echte Waffe in der Tasche befinden.

Nach dem Luftsicherheitsgesetz können Gegenstände zurückgewiesen werden, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken: Fluggäste oder das Bordpersonal könnten verunsichert werden. Die Bundespolizei toleriert das Mitführen dieser Taschen im Koffer des Reisegepäcks, aber nicht ihre persönliche Mitnahme an Bord.

Medienhinweis: Unter dem Suchbegriff „pistol clutch“ finden Sie Bilder und Hinweise auf das Produkt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa