30.07.2015 – 10:56
Bramsche / Osnabrück (ots) – Gestern Nachmittag kam es auf der Bahnstrecke von Oldenburg nach Osnabrück zu einem lebensgefährlichen Ereignis.
Ein 34-jähriger Osnabrücker spazierte in den Gleisen und wäre beinahe von einem Zug überfahren worden. Nur durch das entschlossene Handeln eines Triebfahrzeugführers konnte ein vermutlich folgenschwerer Unfall verhindert werden.
Gegen 16:30 Uhr befand sich ein Zug der NordWestBahn in Höhe Bramsche, als der Triebfahrzeugführer eine männliche Person erkannte, die im Gleisbett Richtung Osnabrück spazierte.
Um einem Zusammenstoß zu verhindern, leitete der Triebfahrzeugführer sofort eine Schnellbremsung ein und gab mehrere Achtungspfiffe ab. Erst kurz vor einem möglichen Zusammenstoß drehte sich die Person um, erkannte den Zug und verließ den Gleisbereich.
Eine Kollision konnte so in letzter Sekunde abgewendet werden.
Der Triebfahrzeugführer holte den leichtsinnigen Mann in seinen Führerstand, bis eine Streife der Bundespolizei eintraf. Als Grund für sein unbesonnenes Verhalten gab der Mann an, er habe lediglich auf kürzestem Weg nach Hause gehen wollen. Das er sich dabei in Lebensgefahr begab, hatte er überhaupt nicht bedacht.
Das Bundespolizeirevier in Osnabrück hat aufgrund des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Durch die eingeleitete Schnellbremsung wurden keine Reisenden verletzt.
Der Lokführer konnte seinen Dienst nicht mehr fortsetzen und musste noch vor Ort abgelöst werden. Durch den Vorfall entstanden insgesamt 65 Minuten Verspätung.
In Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall weist die Bundespolizei noch einmal ausdrücklich auf die Gefahren im Bahnbereich hin.
Das Betreten der Bahngleise ist lebensgefährlich. Die Gefahren, die von herannahenden Zügen ausgehen, werden häufig unterschätzt. Die modernen Züge sind schneller und leiser geworden, nähern sich zum Teil lautlos und können je nach Windrichtung und Witterung häufig erst sehr spät wahrgenommen werden.
Der Bremsweg eines Zuges kann bei 100 km/h bis zu 1000 Meter betragen. Außerplanmäßige Zugfahrten, zum Beispiel durch Güterzüge, sind zudem nicht auf öffentlichen Fahrplänen vermerkt.
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Ralf Löning
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