Polizeireport – Die Tagesthemen (28.07.2015)

Polizeireport – Die Tagesthemen (28.07.2015)

—Stadtbereich Augsburg—

01-Ermittlungserfolg – Kriminalpolizei ermittelt Kfz-Betrüger
02-Vandalismus an Pkws
03-Zwei Fälle von Sachbeschädigung durch Graffiti in Bergheim

—Landkreis Augsburg/Südlicher Landkreis—

04-Geschwindigkeitsmessungen mit erheblichen Überschreitungen

Stadtbereich Augsburg

01-Ermittlungserfolg – Kriminalpolizei ermittelt Kfz-Betrüger
Hochfeld

Ein unbekannter Täter schloss am 14.07.2015 (Di.) in einem Autohaus in der Haunstetter Straße einen Leasingvertrag über einen hochwertigen Sportkombi im Wert von ca. 65.000 EUR ab. Dabei verwendete er falsche Personalien. Bei der Prüfung der Vertragsunterlagen durch das Autohaus wurden jedoch Ungereimtheiten festgestellt. Es kam daher nicht zur Übergabe des Fahrzeuges.

Der Sachverhalt wurde daraufhin bei der Kriminalpolizei Augsburg angezeigt. Der Täter tauchte nicht mehr bei dem Autohaus auf und seine echten Personalien waren zunächst unbekannt. Die Kriminalpolizei Augsburg konnte jedoch zwischenzeitlich den polizeibekannten 25-jährigen Täter ermitteln. Dieser musste nicht mehr festgenommen werden. Er wurde einen Tag nach dem Abschluss des Leasingvertrages in der Haunstetter Straße in einem anderen Autohaus in Gersthofen festgenommen. Dort wollte er sich der zur Tatzeit wohnsitzlose Täter ebenfalls unter falschen Personalien einen Pkw im Wert von rund 14.000 EUR erschleichen.

02-Vandalismus an Pkws
Innenstadt (1)

Zwischen dem 26.07.2015 (So.), 11.30 Uhr und dem 27.07.2015 (Mo.), 07.30 Uhr, hebelte ein unbekannter Täter in der Unteren Jakobermauer die hintere rechte Seitenscheibe eines geparkten Pkw Smart aus dem Rahmen der Karosse. Aus dem Fahrzeug wurde nichts entwendet.

Es entstand Sachschaden im unteren dreistelligen Eurobereich.

Innenstadt (2)

Zwischen dem 24.07.2015 (Fr.), 17.00 Uhr und dem 27.07.2015 (Mo.), 20.00 Uhr, riss ein unbekannter Täter in der Katharinengasse den linken Außenspiegel eines geparkten Pkw Toyota ab.

Es entstand Sachschaden im mittleren dreistelligen Eurobereich.
Hinweise in beiden Fällen bitte an die PI Augsburg Mitte unter Tel. 0821/323-2110.

03-Zwei Fälle von Sachbeschädigung durch Graffiti in Bergheim
Bergheim

Am 25.07.2015 (Sa.), zwischen 16.00 Uhr und 23.00 Uhr, besprühten unbekannte Täter in der Robert-Stolz-Straße die Garagenwand eines Einfamilienhauses und in der Jakob-Krause-Straße die Wand eines Supermarktes. Die sog. „Tags“ wurden mit neongrüner und rosa Farbe an den Gebäuden angebracht.

Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Augsburg Süd unter Tel. 0821/323-2710.

Landkreis Augsburg/Südlicher Landkreis

04-Geschwindigkeitsmessungen mit erheblichen Überschreitungen
Die Verkehrspolizei Augsburg hat bei Geschwindigkeitsmessungen zwischen dem 24.07.2015 (Fr.) und dem 26.07.2015 (So.) mehrere gravierende Geschwindigkeitsverstöße geahndet. Bei den folgenden Fällen handelt es sich jeweils um die Höchstwerte der durchgeführten Messungen.

1.
Am 24.07.2015, auf der Lechstraße bei Königsbrunn, wurde ein Pkw-Führer bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 113 km/h gemessen.

Ihn erwartet ein Bußgeld von 160 EUR, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Beanstandungsquote der Gesamtmessung lag bei 4,08 %.

2.
Am 25.07.2015, auf der B 16 bei Walkertshofen, wurde ein Pkw-Führer bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h gemessen.

Ihn erwartet ein Bußgeld von 240 EUR, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Beanstandungsquote der Gesamtmessung ist nicht bekannt.

3.
Am 26.07.2015, auf der St 2027 bei Untermeitingen, Fahrtrichtung Osten, wurde ein Pkw-Führer bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von 158 km/h gemessen.

Ihn erwartet ein Bußgeld von 240 EUR, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Beanstandungsquote bei der Gesamtmessung war mit 6,29 % relativ hoch.

4.
Am 26.07.2015, auf der St 2027 bei Untermeitingen, Fahrtrichtung Westen, wurde ein Pkw-Führer bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von 150 km/h gemessen.

Ihn erwartet ein Bußgeld von 160 EUR, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Beanstandungsquote bei der Gesamtmessung war mit 6,44 % relativ hoch


Quelle: Bayerische Polizei