28.07.2015 – 14:49
Frankfurt/Main (ots) – Am 16.07.2015 hinderte die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen eine gebürtige Nigerianerin mit italienischer Staatsangehörigkeit an der Weiterreise nach Lagos/Nigeria, da sie bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eine abgelaufene deutsche Aufenthaltserlaubnis vorlegte. Bei einer genaueren Überprüfung auf der Polizeiwache stellten die Urkundenexperten der Bundespolizei fest, dass die 45-Jährige nicht mit der im Pass und auf der Aufenthaltserlaubnis abgebildeten Person übereinstimmte. Bei der Durchsuchung der Verdächtigen fanden die Ermittler im Gepäck die echten Dokumente, überprüften diese im Fahndungssystem und stellten fest, dass die italienischen Behörden die Frau wegen Menschenhandels, der Ausbeutung von Ausländern und Förderung der Prostitution mit europäischem Haftbefehl suchen. Die Bundespolizei verhaftete die 45-Jährige, leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren ein und führte sie beim Haftrichter vor, der Auslieferungshaft anordnete. In Italien erwartet sie eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
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