POL-GÜ: Schleichtraining nicht ganz fachgerecht und in diesem Fall auch strafbar

24.07.2015 – 11:04

Güstrow (ots) – Ein 28jähriger Mann, nach eigenen Angaben Mitglied eines Softair-Teams, hatte die Absicht in der Stadt ein Schleichtraining durchzuführen. Ziel war es, sich unbemerkt von anderen von A nach B zu bewegen. Allerdings schlich er dabei auch über ein privates Grundstück. Und das wurde ihm zum Verhängnis. Denn ein 20jähriger Mann in der Güstrower Fritz-Reuter-Str. zu Gast, stand vor der Haustür und rauchte. Er bemerkte den Schleicher auf dem Grundstück und nahm die Verfolgung auf. Dabei führte er eine Schreckschusswaffe mit, die allerdings ungeladen war.

Die Verfolgung ging bis in die Lindenstr. Hier entschloss sich der 28jährige, seine Flucht aufzugeben, denn er konnte seinen Verfolger nicht abschütteln. Und der machte ihn auch noch darauf aufmerksam, dass er eine Waffe dabei hätte. Anweisungsgemäß legte sich der 28jährige dann auf den Boden. Ein vorbeikommender Zeuge wurde aufgefordert, die Polizei zu rufen.

Die Beamten hörten sich dann die Beteiligten an. Anschließend mussten gegen beide Ermittlungsverfahren einleitet werden. Gegen den 28jährigen Schleicher wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt, beim 20jährigen wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Denn auch eine ungeladene Schreckschusswaffe darf nicht ohne einen kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt werden und vor allem stellt sich die Frage, ob der Einsatz einer Waffe, in so einem Fall wie diesem, überhaupt angemessen ist. Auch wenn es hier nur um eine Schreckschusswaffe geht.

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Quelle: news aktuell / dpa