POL-LER: Pressemitteilung vom 23.07.2015 (Nachtrag: Weitere Mitteilungen)

23.07.2015 – 14:25

PI Leer/Emden (ots) – Rhauderfehn/Klostermoor – Brand einer Stahlblechhalle

Rhauderfehn/Klostermoor – In den frühen Morgenstunden des 23.07.2015, gegen 01:40 Uhr, geriet aus bislang ungeklärter Ursache eine zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörende Stahlblechhalle im Vossweg in Rhauderfehn in Brand. In der Halle wurden zum Zeitpunkt des Brandes Heu und Stroh sowie landwirtschaftliche Maschinen gelagert. Der Sachschaden kann derzeit noch nicht genau beziffert werden, beläuft sich jedoch ersten Schätzungen auf einen Betrag im sechsstelligen Bereich. Personen kamen durch das Brandgeschehen nicht zu Schaden. Noch in der Nacht nahmen speziell geschulte Beamte der Polizeiinspektion Leer/Emden den Brandort in Augenschein und beschlagnahmten diesen. Im Laufe des Vormittags waren Brandermittler der Polizeiinspektion Leer/Emden vor Ort, um weitere Ermittlungen zu tätigen. Die weiteren Ermittlungen, die in alle Richtungen geführt werden, dauern derzeit an.

Nortmoor – Diebstahl aus Garage

Nortmoor – In der Nacht vom 22.07.2015 auf den 23.07.2015 drangen bislang unbekannte Täter über ein Fenster gewaltsam in eine Garage im Bruntjer Weg in Nortmoor ein. Aus dem Innenraum entwendeten die Täter Werkzeuge und flüchteten von der Tatörtlichkeit. Zeugen, die Hinweise geben können bzw. verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizeistation Moormerland in Verbindung zu setzen.

Weener – Zeugen nach Verkehrsunfallflucht gesucht

Weener – Am 23.07.2015, in der Zeit zwischen 09:45 Uhr und 11:40 Uhr, wurde ein schwarzer VW Golf, der in einer Parkbucht in der Osterstraße, gegenüber einem Hotel, ordnungsgemäß parkend abgestellt worden war, bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer streifte mit seinem Kraftfahrzeug den VW Golf, sodass der VW Golf erheblich im Lack zerkratzt wurde und eine Delle im Fahrzeug entstand. Der Verursacher flüchtete vom Unfallort, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern bzw. ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Die Polizeistation Weener nahm Ermittlungen wegen des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ gemäß § 142 StGB auf. Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben bzw. Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeistation Weener in Verbindung zu setzen.

Rückfragen bitte an:

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Quelle: news aktuell / dpa