POL-FR: Unzulässige Dachdeckerarbeiten – Hinweise des Polizeipräsidiums Freiburg

22.07.2015 – 13:31

Freiburg (ots) – Freiburg – Das Polizeipräsidium Freiburg weist darauf hin, dass es aktuell vereinzelt zu Fällen von unzulässigen Dachdeckerarbeiten im Bereich Freiburg gekommen ist.

Hierbei wird wie folgt vorgegangen:

Ein sogenannter „freier Mitarbeiter“ einer angeblichen Fachfirma spricht Eigentümer von Häusern mit Dächern, die augenscheinlich Mängel haben, an und vereinbart einen Termin zur genaueren Begutachtung und zur Erstellung eines Kostenvoranschlages. Die Eigentümer stimmen in der Folge einem Kostenvoranschlag zu, der überteuert ist, und unterschreiben eine Beauftragung. Ein Vorschuss, der ebenfalls überteuert ist und für das notwendige Material sein soll, wird in bar übergeben. Nach Beginn der Arbeiten werden angebliche Folgearbeiten erforderlich, deren Umfang für den Laien nicht abschätzbar ist und durch die wiederum Kosten anfallen. Die Fachleute des Polizeipräsidiums Freiburg ermitteln gegen die ihr bekannt gewordene Firma. Die Firma ist nicht in der Handwerksrolle eingetragen und daher für Dachdeckerarbeiten nicht berechtigt. Das Polizeipräsidium Freiburg möchte Hauseigentümer mit dieser Pressemitteilung für diese Tatbegehungsweise sensibilisieren.

Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.

dk

Rückfragen bitte an:
Herrn Klose
Polizeipräsidium Freiburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0761 882-1010
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
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Quelle: news aktuell / dpa