22.07.2015 – Wer sein Auto liebt, der schiebt – OPR
Fehrbellin
Ein Funkwagen der Autobahnpolizei stellte gestern kurz vor 18.00 Uhr zwei Polen im Alter von 30 bzw. 45 Jahren fest, die auf dem Standstreifen der Autobahn 24 kurz vor der Anschlussstelle Fehrbellin aus Richtung Neuruppin einen VW Polo entlang schoben. Der Treibstoff war alle und beide Polen angetrunken. Der jüngere pustete 1,95 Promille und der Ältere 1,15 Promille. Da sie aber schoben und nicht fuhren, blieb dies gestern –nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft- straffrei. Es hatte auch niemand gesehen, wer vorher gefahren war.
Bei der Überprüfung der am Polo angebrachten Kennzeichen wurde allerdings festgestellt, dass diese aktuell für einen in Polen zugelassenen VW Golf ausgegeben sind. Der Polo selbst war in Deutschland am 14.11.14 stillgelegt worden.
In der Befragung gab der 30-Jährige zu, dass er den VW Polo erworben habe und mit den Kennzeichen des VW Golf nutzt. Dies stellt nicht nur einen Zulassungsverstoß dar, sondern aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes auch eine Straftat. Entsprechend wurde der Polo von der Autobahn entfernt und die Weitefahrt bis zur Erlangung einer entsprechenden Versicherung untersagt. Die Kennzeichen des Golf wurden sichergestellt. Zusätzlich wurde dem 30-Jährigen eine Sicherheitsleistung von 250 Euro auferlegt und auch ein Strafverfahren gegen die polnische Halterin des Golf eingeleitet.
Zur Absicherung blieben natürlich die Fahrzeugschlüssel des Polo solange im polizeilichen Gewahrsam, bis die Polen wieder nüchtern waren, die Versicherung nachgewiesen und die Sicherheitsleistung zur Absicherung der deutschen Verfahrenskosten hinterlegt wurde.