20.07.2015 – 14:32
Ratzeburg (ots) – Eine Autofahrerin hatte am Sonntagmorgen zufällig den jungen Mann mit der Schusswaffe in der Hand in der Straße Am Markt gesehen. Sie rief bei der Polizei an. Die 43- jährige Frau fuhr gegen 07.15 Uhr von der Straße Am Markt aus in Richtung der Hamburger Straße. Dabei sah sie einen jungen Mann, der in der einen Hand eine Pistole und in der anderen eine Bierdose hielt. Er ging in Richtung der Rathausstraße und hielt dabei die Waffe vor sich. Im Rahmen der Fahndung entdeckten Polizeibeamte den 23- jährigen Bargteheider unweit der Kreuzung. Er saß in einem Blumenbeet. Die Beamten forderten ihn auf, die Waffe fallen zu lassen. Das tat er nicht. Er floh in Richtung eines Hinterhofs zwischen den Mehrfamilienhäusern Am Markt und hielt die Waffe immer noch in der Hand. Auf dem Hinterhof ging es für den 23- jährigen nicht weiter. Der Hinterhof war durch eine Hecke und einen Zaun umfriedet. Die Beamten gingen zunächst in Deckung und forderten ihn mehrfach auf, die Waffe fallen zu lassen. Der junge Mann drehte sich mit der Waffe zu den Polizisten. Er kam den Aufforderungen nicht nach. Nun drohten die Beamten dem Mann den Schusswaffengebrauch an. Als er daraufhin auch nicht reagierte, gab ein Beamter einen Warnschuss ab. Der 23- jährige behielt trotzdem die Waffe in der Hand. Erst, als Polizisten die ballistischen Schutzschilde heranführten, warf der 23- jährige die Waffe weg und legte sich auf den Boden. Bei der Pistole handelte es sich um eine mit Platzpatronen geladene Schreckschusspistole. Die Beamten beschlagnahmten die Pistole und nahmen den jungen Mann zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam. Der 23- jährige war nicht in dem Besitz eines so genannten kleinen Waffenscheins (Straftat nach dem Waffengesetzt- § 52 WaffG). Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,73 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen (und Rücksprache mit dem amtsärztlichen Bereitschaftsdienst) wurde er wieder entlassen.
Sonja Kurz Pressestelle
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