20.07.2015 – 14:17
Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Reutlingen (RT): Der Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Esslingen ist es gelungen, eine ganze Serie von Einbrüchen weitgehend aufzuklären. Vier georgischen Staatsangehörigen im Alter von 26 bis 46 Jahren werden zahlreiche Einbrüche zur Last gelegt, die sich zwischen August 2014 und Februar 2015 im hiesigen Raum mit Schwerpunkt in Reutlingen-Betzingen ereignet hatten. Die Verdächtigen, die hauptsächlich Türen oder Fenster aufhebelten und es insbesondere auf Bargeld, Schmuck, vereinzelt auch auf Hifi-Geräte oder Laptops abgesehen hatten, befinden sich seit Anfang März in Untersuchungshaft.
Intensive Ermittlungen, koordinierte Brennpunkteinsätze und eine akribische Spurensuche und -sicherung trugen ebenso zum Ermittlungserfolg bei, wie die von aufmerksamen Nachbarn und Zeugen der Polizei mitgeteilten, verdächtigen Wahrnehmungen:
Eine erste Spur auf die Verdächtigen hatte sich über einen Pkw ergeben, der einem Anwohner in einem Betzinger Wohngebiet im November 2014 aufgefallen war. Über weitere Recherchen konnten die polizeibekannten Georgier ermittelt werden, die offenbar mit dem Fahrzeug eines weiteren Landsmannes überregional unterwegs waren und teilweise persönliche Bezüge nach Reutlingen hatten. Ende Februar fielen die Verdächtigen der Polizei bei einem ihrer Brennpunkteinsätze auf, die Kräfte der Ermittlungsgruppe Eigentum, des Polizeipostens Reutlingen-West mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in den damals vermehrt von Einbrüchen betroffenen Wohngebieten regelmäßig durchführten. Hierdurch konnten weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden, die den Tatverdacht nach und nach erhärteten. Nach den zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossenen Ermittlungen der Kriminalpolizei sind die Beschuldigten nach jetzigen Erkenntnissen dringend verdächtig, an insgesamt 17 Einbrüchen in Reutlingen, Reutlingen-Betzingen und Pfullingen beteiligt gewesen zu sein, bei denen Diebesgut im Wert von weit über 100.000 Euro entwendet und ein Sachschaden von über 20.000 Euro angerichtet worden war. (ak)
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