17.07.2015 – 14:04
Kreis Steinburg (ots) – Wer im Internet Geschäfte machen will, der sollte die Tricks seiner Kunden kennen, und das gilt auch für diejenigen, die kleine Dinge anbieten und mit denen nur geringe Gewinne gemacht werden können. Grund: Diejenigen, die andere übers Ohr hauen wollen, sind reichlich vertreten, und wenn man durch Unerfahrenheit gepaart mit Gutgläubigkeit letztlich eine Summe verliert, die den Wert der angebotenen Ware um ein Vielfaches übersteigt, dann ist das höchst ärgerlich.
Von letzterem betroffen ist ein 57 Jahre alter Mann aus einem Nachbardorf von Itzehoe. Der hatte ein gebrauchtes Fernglas auf einem „Markt-Portal“ annonciert und wollte dafür 100 Euro haben. Auf seine Nachricht hin meldete sich eine Person bei ihm, die vorgab, aus England zu stammen. Sie forderte per eMail die Post- und eMailadresse des 57-Jährigen an und übersandte ihm schon bald darauf einen Scheck – doch statt 100 Euro konnten damit 1.500 Euro verrechnet werden. Ein Irrtum aus Sicht des 57-Jährigen.
Gutgläubig ging er damit zur Bank und gab den Scheck dort ab – akzeptiert wurde das Dokument dort aber noch nicht. Er müsse ja noch geprüft werden. Danach setzte sich der Anbieter aus dem Großraum Itzehoe mit dem Absender in Verbindung, damit der überzahlte Betrag zurück erstattet werden kann. Die Bankdaten seines Kunden wurden ihm per eMail übermittelt – und danach floss das Geld von seinem Konto in Richtung Fernglas-Käufer ab.
Kurz danach erfuhr er von seinem Kreditinstitut, dass der Verrechnungsscheck über 1.500 Euro gar nicht gedeckt war und die 1.400 Euro somit verloren waren. Den Verlust konnte er deshalb nicht ausgleichen, weil es der Bank nicht mehr möglich war, die Buchung zum Nutzen des angeblichen Engländers zu annullieren.
In den Tagen darauf hatte der 57-Jährige zwar noch Kontakt zu dem Käufer, doch seitdem ist die Verbindung gestört. Am anderen Ende meldet sich nur noch der in englischer Sprache besprochene Anrufbeantworter und teilt mit, dass der Teilnehmer zurzeit nicht zu sprechen ist.
Bald darauf war der 57-Jährige wieder im Internet aktiv – diesmal bot er ein Cerankochfeld für 250 Euro an. Und auch in diesem Fall hatte er Kontakt – angeblich nach England. Und bald darauf das gleiche Spiel wie beim Verkauf des Fernglases: Er erhielt einen Verrechnungsscheck über 2.000 Euro und bald darauf die Nachricht, den versehentlich zu viel gezahlten Betrag, also 1.750 Euro, dem Spediteur mitzugeben, der die Ware bei dem 57-Jährigen abholen soll. Noch den Verlust von 1.400 Euro im Gedächtnis, wandte er sich zunächst an seine Bank und ließ den Scheck an Ort und Stelle prüfen: Er war, wie im Fall mit dem Fernglas, nicht gedeckt. Danach suchte er die Polizei auf und erstattete Anzeige – wegen Betrug (1.400 EUR) und versuchter Betrug (1.750 Euro).
Unbelästigt geblieben ist der 57-Jährige von seinem Cerankochfeld-Kunden nach den ersten Kontakten nicht – bald darauf erhielt er weitere eMails mit der Aufforderung, die 1.750 Euro auf den Weg zu bringen. Doch dieser Aufforderung entzog er sich.
Hermann Schwichtenberg
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