16.07.2015 – 11:35
Oldenburg (ots) – Krusenbusch; Am Bahndamm; Beamte der Bundespolizei haben Donnerstagmorgen festgestellt, dass insbesondere Berufspendler in den frühen Morgenstunden den Weg zur Arbeit über die Bahngleise abkürzen. Die lebensgefährliche „Abkürzung“ verläuft direkt über die Hauptgleise der Bahnstrecke Oldenburg-Osnabrück. Gegen 06:50 Uhr konnten die Beamten einen jungen Oldenburger mit Fahrrad in den Gleisen antreffen. Der 21-Jährige gab unumwunden zu, aus Zeitgründen den Weg zur Arbeit abgekürzt zu haben. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den Mann eingeleitet. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren in und an den Bahnanlagen hin. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen – unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht – betreten oder überquert werden. Ganz besonders Erwachsene sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Sie sollten Vorbild sein und Kinder nicht zu solchen extrem selbstgefährdenden Handlungen animieren. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen, können bei Gefahrenbremsungen auch Reisende im Zug verletzt werden. Kommt es durch das Betreten zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, muss der Verursacher sogar mit einer Strafanzeige rechnen. Darüber hinaus kann es zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Eisenbahnverkehrsgesellschaft kommen. Die Bundespolizei wird anlassbezogen weiterhin verstärkte Überwachungsmaßnahmen durchführen.
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Daniel Hunfeld
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