16.07.2015 – Gefahrgut ohne Sicherheitsabstand

16.07.2015 – Gefahrgut ohne Sicherheitsabstand  – OPR

Fehrbellin bis Prignitz-Ost

Am heutigen Tage um 10.10 Uhr stellten die Beamten der Videoüberwachung der PD Nord zwei Fahrzeuge auf der Autobahn fest, die die Sicherheitsabstände nicht einhielten.

Die Fahrzeuge befuhren die BAB 24 zwischen der Raststätte Linumer Bruch und der Anschlussstelle Fehrbellin in Richtung Hamburg.

>Die Beamten entschlossen sich beide Fahrzeuge an der Anschlussstelle Fehrbellin anzuhalten. Eines der Fahrzeuge (Pkw Seat) folgte auch der Aufforderung, das zweite, ein Pkw Fiat, kam der Forderung

nicht nach und fuhr weiter in Richtung Hamburg auf der Autobahn. Die Beamten informierten einen Streifenwagen der Autobahnpolizeiwache Walsleben.

Zunächst waren keine Auffälligkeiten an dem „geflüchteten“ Fahrzeug bis auf den Abstandsverstoß erkennbar.

Nach ca. 45 Minuten vermeldete der eingesetzte Streifenwagen, dass der PKW Fiat an der Raststätte Prignitz-Ost gestoppt werden konnte. Hierbei wurde schon mitgeteilt, dass es sich um einen Gefahrguttransport (?) handeln solle.

Als die Streifenbesatzung des Videowagens gegen 11.00 Uhr vor Ort eintraf, befanden sich an diesem zuvor unscheinbaren Pkw neutrale Gefahrentafeln und Gefahrenzettel mit der Warnung vor radioaktiven Stoffen Label 7. Die Beamten führten dann eine Kontrolle vor Ort durch.

Nach dem Versuch des 63-jährigen Fahrers aus Kasel, sich mit einer verworrenen Geschichte heraus zureden, konnte der Sachverhalt durch die Beamten vor Ort geklärt werden.

Tatsächlich hatte der Mann mit seinem eigentlich unscheinbaren PKW gefährliche und auch radioaktive Stoffe transportiert, allerdings die erforderliche Kennzeichnung unterlassen, um nicht aufzufallen.

Weil er nach dem unterschrittenen Sicherheitsabstand eine Kontrolle fürchtete, hatte er zwischenzeitlich auf einem Parkplatz schnell die Schilder nachträglich ausgeklappt bzw. angebrahct.

Ihn erwartet nun ein Bußgeld von deutlich über 500 Euro wegen Verstößen gegen die Gefahrgutvorschriften, mangelhafte Kennzeichnung, Ladungssicherung und unzureichenden Sicherheitsabstandes.

Auch gegen den Seat-Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Quelle: Internetwache Brandenburg