POL-UL: POL-UL: (BC) Biberach – Biberacher Schützenfest 2015 – Polizei will an positive Vorjahresbilanz anknüpfen und setzt auf bewährte Einsatzkonzeptionen

14.07.2015 – 09:20

Ulm (ots) – Auch die Biberacher Polizei ist für die zehn Festtage und vor allem auch die Schützenfestnächte gut vorbereitet. Mit viel Präsenz will sie dafür Sorge tragen, dass die vielen Besucher friedlich und sicher feiern können. Dies geschieht wie in den Vorjahren in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Schützendirektion als Veranstalter, der Stadt Biberach mit dem kommunalen Ordnungsdienst, der Freiwilligen Feuerwehr aus Biberach mit Unterstützung aus den Umlandgemeinden, dem DRK und den privaten Sicherheitsdiensten. Aufkommende Streitereien und Rechtsverstöße sollen mit deeskalierendem – aber im Bedarfsfall konsequentem Einschreiten verhindert werden. Schläger und andere gravierende Störer müssen auch in diesem Jahr mit Platzverweisen, Aufenthaltsverboten und Kostenbescheiden für Einsätze der Polizei rechnen.

Motorisierte Festbesucher werden im Interesse der Sicherheit aller Schützengäste um die Einhaltung der Park- und Durchfahrtsverbote gebeten, damit im Falle eines Falles Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei schnell zur Stelle sein können.

Mit regelmäßigen Verkehrskontrollen will die Polizei in und um Biberach Promillefahrten und die oftmals damit verbundenen schweren Verkehrsunfälle verhindern und appelliert an die Vernunft der Autofahrer: Wer Alkohol trinkt, sollte sein Auto stehen lassen und die Heimfahrt möglichst vorher schon regeln.

Ein besonderes Augenmerk werden die Ordnungskräfte wieder auf den Jugendschutz richten. Partyspaß und ausgelassenes Feiern sollte nicht mit Vollrausch, gefährlichem Alkoholkonsum oder auch Drogenmissbrauch gleichgesetzt werden. Unerfahrenheit, Neugier, zweifelhafte Wetten und altersbedingte Risikobereitschaft führen hierbei nicht selten zu riskantem Trinkverhalten bis hin zum Blackout und zu Vergiftungserscheinungen. Während des Schützenfestes 2014 musste die Polizei wieder einige erheblich alkoholisierte Jugendliche nach Kontrollen in die Obhut ihrer Eltern übergeben, teilweise weit nach Mitternacht. Darunter fünf 15-jährige Jungen und Mädchen, die zwischen 1,2 und 1,8 Promille hatten und drei 17-Jährige mit bis zu 2,7 Promille. Mancher Alkoholexzess endete im Krankenhaus. Auch neun Drogenverstöße wurden registriert. Die Polizei appelliert deshalb zur Einhaltung des Jugendschutzes. Mit Informations- und Überzeugungsarbeit im Vorfeld und gezielten Jugendschutzkontrollen während des Schützenfestes stellt sich die Polizei dem Thema. Seit Anfang Juli werden die Betreiber von Gaststätten, Tankstellen, Getränkemärkten und anderen Alkoholverkaufsstellen von Polizeibeamten auf ihre Verpflichtungen hingewiesen. Ziel ist es, sie für das Thema Jugendschutz zu sensibilisieren. Bei den Gesprächen wird auch die klare Linie der Kontrollen zum Ausdruck gebracht: Festgestellte Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden konsequent angezeigt. Mit dem Festbeginn wird die Polizei dann insbesondere abends und nachts auf dem Gigelberg und in der Innenstadt unterwegs sein. Die Kontrollteams überprüfen hierbei Kinder und Jugendliche, die rauchen oder Alkohol konsumieren. Der Blick in mitgeführte Taschen und Rucksäcke ist ebenso möglich wie das Überprüfen mitgeführter Getränkeflaschen. Denn „Erfrischungsgetränke“ entpuppen sich hierbei allzu oft als hochprozentige Mischungen. Unerlaubter Alkohol und Zigaretten bei unter 18-Jährigen werden einbehalten. Kinder und Jugendliche, die hinsichtlich der geltenden Alters- und Zeitgrenzen und bei anderen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz auffallen, werden zu jeder Tages- und Nachtzeit den Eltern übergeben. Überprüft werden insbesondere auch die Ausschank- und Verkaufsstellen. Stellt sich heraus, dass jemand Alkohol an Kinder- oder Jugendliche abgibt sind Anzeigen und hohe Bußgelder fällig. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für Bekannte, die Minderjährige mit Alkohol versorgen.

Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa