POL-HM: Trunkenheitsfahrt – Strafverfahren gegen Fahrer und Fahrzeughalter

14.07.2015 – 16:20

Hameln (ots) – (Hameln) Einem 27-jährigen Mann wird vorgeworfen, gestern Abend (Montag, 13.07.2015) ein Fahrzeug gefahren zu haben, obwohl dieser erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Nach bisherigen Erkenntnissen war der Mann auch nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis, so dass gegen ihn, aber auch gegen den 45-jährigen Fahrzeughalter, zusätzliche Strafverfahren eingeleitet werden mussten.

Gegen 23.20 Uhr meldeten Zeugen der Kooperativen Regionalleitstelle Weserbergland, dass am Berliner Platz ein Fahrzeug seltsame Fahrmanöver durchführen würde; es wird angefahren, dann wieder gestoppt und ohne erkennbare Gründe rückwärts gefahren. Die Zeugen beschrieben die beobachtete Situation als merkwürdig.

Eine Streifenwagenbesatzung konnte das Fahrzeug, einen 1er-BMW, am Berliner Platz antreffen. Auf dem Fahrersitz saß der 27-jährige Mann; auf dem Rücksitz hinter dem Fahrer der 45-jährige Fahrzeughalter aus Hameln.

Beide Personen standen deutlich unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest beim Fahrer des BMW ergab einen Wert von fast 2,2 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein des aus einem zentraleuropäischen Staat stammenden Mannes konnte nicht einbehalten werden, da dieser nach bisherigen Erkenntnissen nicht in Besitz einer solchen Fahrerlaubnis ist. Da er keinen festen Wohnsitz ist Deutschland hat, ordnete die Staatsanwaltschaft Hannover zur Sicherung des Strafverfahrens einen zu hinterlegenden Betrag in Höhe von 1000 Euro an. Die Sicherheitsleitung wurde anschließend vom Beschuldigten bezahlt.

Gegen den Fahrzeughalter wurden Strafverfahren eingeleitet, da dieser zuließ, dass sein Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die keinen Führerschein besitzt und zudem unter Alkoholeinfluss stand.

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Quelle: news aktuell / dpa