13.07.2015 – 11:16
Ulm (ots) – Auch Feldwege sind öffentlicher Verkehrsraum. Für einen Jugendlichen hat die Fahrt mit einem Motorroller deshalb ein straf- und versicherungsrechtliches Nachspiel. Der 17-Jährige war am Sonntag mit einem Motorroller auf Feldwegen im Illertal unterwegs, obwohl er keinen Führerschein besitzt. An einer Wegkreuzung bei Dettingen stieß er mit einem Fahrradfahrer zusammen. Der 21-Jährige zog sich Verletzungen zu, die eine ambulante Krankenhausbehandlung nach sich zogen.
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