10.07.2015 – 10:37
Freiburg (ots) – Auf Grund seiner unsicheren Fahrweise fiel einer Polizeistreife am 10.07.15, gegen 01.00 Uhr, ein 38-jähriger Radfahrer auf. Ein bei der anschließenden Kontrolle durchgeführter Alkomattest verlief positiv.
Die festgestellte Alkoholmenge lag deutlich über dem Grenzwert von 1,6 Promille, bei dem die Rechtsprechung bei einem Radfahrer von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgeht.
Dem Betrunkenen wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
Da der Radfahrer keinen Führerschein besitzt, konnte dieser auch nicht beschlagnahmt werden. Der Zweiradfahrer muss jedoch mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
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Uwe Kaiser
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