08.07.2015 – 12:53
Osnabrück (ots) – Der Polizei wurde am Dienstag gegen 22.05 Uhr ein Wohnungsbrand in der Tannenburgstraße gemeldet, der durch das Ausräuchern eines Wespennestes entstanden sei. Noch während der Anfahrt wurde ergänzt, dass das Feuer nun gelöscht, und die Feuerwehr nicht mehr notwendig sei. Als die Polizisten in einer im Obergeschoß eines Mehrparteienhauses gelegenen Wohnung eintrafen, war aus dem zum Balkon übergehenden Rolladenkasten noch Qualm auszumachen. Zur Verhinderung eines Schwelbrandes wurde die Berufsfeuerwehr erneut angefordert, die den Kasten öffnete und sich um das qualmende Wespennest fachmännisch kümmerte. Glücklicherweise entstand durch das fahrlässige Verhalten kein Personen- und Gebäudeschaden. Aus gegebenem Anlass weist die Polizei darauf hin, dass Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen grundsätzlich unter Artenschutz stehen. Im Allgemeinen lassen sich zwar im hiesigen Bereich meist nur die nicht unter Artenschutz stehende deutsche und gemeine Wespe nieder, jedoch stehen sie unter dem Bundesnaturschutzgsetz. Demnach dürfen die Tiere nicht ohne vernünftigen Grund entfernt, zerstört oder beeinträchtigt werden. Ratsam ist es in derartigen Fällen, sich bei der Stadtverwaltung zu melden. Diese hilft weiter und vermittelt ggf. an Fachfirmen.
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