POL-FR: Teningen: Zusammenstoß zwischen Pkw und Motorrad / Sexau: Roller-Fahrer missachtet die Vorfahrt / Emmendingen: Radfahrer im „toten Winkel“ übersehen

08.07.2015 – 11:25

Freiburg (ots) – LANDKREIS EMMENDINGEN – (3 Meldungen) –

Teningen: Zusammenstoß zwischen Pkw und Motorrad

Am frühen Dienstagmorgen, kurz vor 06.00 Uhr, befuhr eine 55-jährige Autofahrerin die auf Gemarkung Teningen befindliche Breisacher Straße in Richtung L 114 (Nimburg). An der Einmündung zur L 114 missachtete sie die Vorfahrt eines aus Richtung Autobahn herannahenden Motorrades, wodurch es zum Zusammenstoß kam. Der 33-jährige Zweiradfahrer wurde dabei verletzt und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. An beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 12.000 Euro. Im Rahmen der Unfallermittlungen durch den Verkehrsunfalldienst der Polizei prüfen die Beamten auch, ob der Motorradfahrer möglicherweise zu schnell unterwegs war. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 0761/882-3100 bei der Polizei zu melden.

Sexau: Roller-Fahrer missachtet die Vorfahrt

Leichte Verletzungen zog sich ein 17-jähriger Jugendlicher zu, der am Dienstagabend, gegen 19.30 Uhr, mit einem Auto zusammenstieß. Der junge Mann war mit seinem Roller von einem landwirtschaftlichen Weg aus Richtung Elzdamm auf die L 110 eingebogen, ohne dabei die Vorfahrt einer von Denzlingen in Richtung Sexau fahrenden Pkw-Lenkerin zu beachten. Trotz Vollbremsung und Ausweichmanöver konnte die Autofahrerin einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Neben den erwähnten leichten Verletzungen des Unfallverursachers ist ein Sachschaden in Höhe von etwa 2.000 Euro entstanden.

Emmendingen: Radfahrer im „toten Winkel“ übersehen

Zu einem Verkehrsunfall wurde die Polizei am Dienstag, gegen 7.45 Uhr, in die Milchhofstraße gerufen. Beim Abbiegevorgang hatte ein Autofahrer einen seitlich hinter ihm fahrenden Fahrradfahrer übersehen. Da sich die Fahrlinien kreuzten, kam es zum Zusammenstoß, wobei der Radfahrer stürzte. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1.300 Euro. Um solche Schädigungen und Gefährdungen zu vermeiden und um sicher zu sein, dass sich keine Verkehrsteilnehmer im sogenannten „toten Winkel“ befinden, hätte der Autofahrer seiner doppelten Rückschaupflicht beim Abbiegen nachkommen sollen.

cs / wr

Rückfragen bitte an:
Walter Roth
Polizeipräsidium Freiburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0761 882-1013
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa