08.07.2015 – 11:26
Duisburg (ots) – Am frühen Mittwochmorgen (8. Juli) durchsuchte die Duisburger Polizei in zwei unabhängig voneinander laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Duisburg Wohnungen im Duisburger Norden. Mit Unterstützung zweier Spezialeinsatzkommandos stürmten die Beamten eine Wohnung auf der Roonstraße in Marxloh sowie eine weitere Wohnung auf der Adamstraße in Röttgersbach.
In dem Verfahren wegen versuchter Schutzgelderpressung (s. Pressebericht vom 2. Juli) hatte die Polizei einen weiteren Tatverdächtigen (22) ermittelt. Ein Haftbefehl war auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Duisburg erlassen worden. Der 22-Jährige Beschuldigte konnte heute von den Einsatzkräften in seiner Wohnung auf der Roonstraße festgenommen werden. Er wird morgen dem Haftrichter vorgeführt. Die Ermittlungen dauern an.
Zeitgleich durchsuchte die Polizei in einem anderen Ermittlungsverfahren die Wohnung eines 21-jährigen Mannes auf der Adamstraße in Röttgersbach. Der Duisburger sollte im Besitz von verbotenen (Schuss-) Waffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Waffengesetzes sein, die in der Wohnung allerdings nicht aufgefunden wurden. Auch hier dauern die Ermittlungen an.
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