06.07.2015 – 10:28
Kreis Steinburg (ots) – Eine 62 Jahre alte Frau aus Itzehoe hatte ihren Pkw am Sonnabendmorgen (9 Uhr) zunächst auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarkts am Ostlandplatz abgestellt. Beim Ausparken stieß sie gegen ein anderes Auto. Dabei entstand an dem Fremdfahrzeug ein Sachschaden in Höhe von (geschätzt) 1.500 Euro. Doch um den kümmerte sich die Frau nicht – ohne schadenregulierende Maßnahmen gegenüber dem Geschädigten einzuleiten oder die Polizei zu benachrichtigen, verließ sie den Unfallort unerlaubt.
Registriert worden war das Verhalten der 62-Jährigen von einem Zeugen, der sich das Kennzeichen ihres Fahrzuges notiert hatte und es zusammen mit einer detaillierten Personenbeschreibung an die Polizei weitergab.
Angetroffen hatten die Ordnungshüter die Beschuldigte dann an ihrem Wohnort: Ihr Auto war beschädigt, und sie stand unter erheblichem Alkoholeinfluss – 2,38 Promille pustete sie in das Atemalkoholtestgerät hinein.
Folgen für die Fahrerin: Blutprobenentnahmen auch wegen angeblicher Einnahme von Medikamenten, Beschlagnahme des Führerscheins, Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel, Anzeige (Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften).
Bei ihrem Antreffen betonte die Frau, von einem Unfall nichts zu wissen. Zuletzt Alkohol getrunken haben wollte sie am 30. Juni 2015.
Die Ermittlungen gegen sie dauern an. Einstellen muss sich die Frau aber schon jetzt auf ein für sie kostenintensives Verfahren, den längeren Verlust des Führerscheins – will sie ihn neu beantragen, wird sie sich (dann auf ihre Kosten) der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU/ab 1,60 Promille) unterziehen müssen.
Hermann Schwichtenberg
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