05.07.2015 – 09:34
Wilhelmshaven (ots) – Trunkenheit im Verkehr
Varel – In den frühen Morgenstunden des 04.07.2015, gegen 02:35 Uhr, kontrollierten Beamte des PK Varel einen Mietwagen in der Neumühlenstraße. Beim 56-jährigen Fahrzeugführer, der zu diesem Zeitpunkt auch Fahrgäste beförderte, wurde dabei Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Atemalkoholwert von 1,75 Promille. Nach der angeordneten Entnahme einer Blutprobe und der Beschlagnahme des Führerscheins, wurde der aus dem Raum Zetel stammende Mann wieder aus der Obhut der Polizei entlassen. Statt sich nun fahren zu lassen, setzte er sich offenbar später erneut ans Steuer eines Pkw, um nach Hause zu fahren. Aufgrund des gegen 06:15 Uhr bei ihm festgestellten Atemalkoholwertes von immer noch 1,55 Promille, ordnete ein Richter die erneute Entnahme einer Blutprobe an. Nach der Blutentnahme wurde er von der Polizei nach Hause gefahren. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Motorbootfahrer waren betrunken
Varel- Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) wurden gegen zwei Männer aus Hude und Oldenburg eingeleitet . Die 53- und 50-jährigen Freizeitkapitäne waren einer Streifenbesatzung des PK Varel aufgefallen, als sie am frühen Sonntagmorgen, gegen 01:45 Uhr, fröhlich mit Motorbooten im Fahrwasser am Dangaster Hafen kreisten. Bei ihnen durchgeführte Alkoholtests ergaben Atemalkoholwerte von 0,89 und 1,08 Promille.
Fahrzeugbrand
Varel- Aus noch ungeklärter Ursache geriet am Samstag, dem 04.07.2015, gegen 23:50 Uhr, ein Ford Fiesta in Brand. Das Fahrzeug stand auf einem Parkplatz vor einem Mehrfamilienhaus an der Windallee. Zeugen entdeckten den brennenden Pkw und alarmierten die Feuerwehr, die den Brand löschte.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Varel- Am Samstag, dem 04.07.2015, gegen 23:45 Uhr, kontrollierten Beamte des PK Varel den 38-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades. Der aus Varel stammende Mann war mit seinem Fahrzeug auf der Bürgermeister-Heidenreich-Straße (B 437) unterwegs. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Er wird sich nun einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellen müssen.
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