04.07.2015 – 10:28
Goslar (ots) – Verkehrsstraftaten
Am Freitagnachmittag geriet ein Verkehrsteilnehmer aufgrund eines Zuckerschockes in den Gegenverkehr. Eine entgegenkommende Verkehrsteilnehmerin konnte den Zusammenprall nur durch eine Vollbremsung mit anschließendem Ausweichen auf einen Grünstreifen verhindern. Hierbei entstand kein Sachschaden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Körperverletzung / Gefährliche Körperverletzung
Am Freitag kam es auf dem Goslarer Schützenfest in der Zeit von 22.00 Uhr bis 02.00 Uhr zu mehreren Körperverletzungsdelikten. Hierbei wurden die Opfer leicht verletzt. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Zudem wurden mehrere Platzverweise erteilt.
Am Freitagabend kam es im Goslarer Ortsteil Oker in einer häuslichen Gemeinschaft zu einem Streit zwischen Lebensgefährten. Im weiteren Verlauf des Streits wurde eine Person mit einem Messer leicht verletzt. Beide Personen erschienen starkt alkoholisiert. Eine Blutentnahme wurde veranlasst. Des Weiteren wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Weiteres
Am Freitagabend wurde auf dem Goslarer Schützenfest eine Person kontrolliert, welche BTM mitführte. Da die Person zudem stark alkoholisiert war, wurde eine Ingewahrsamnahme durchgeführt. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
i.A. Koch,A.,POK
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